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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 473 Absolutionsbrief Kg. Maximilians für Vincenz Gamper »
Spricht Vincenz Gamper aus Winterthur von jeglicher Verantwortung an dem in Konstanz verübten Totschlag an Sebastian Strasser frei. Eine von kgl. Räten durchgeführte Zeugenbefragung hat ergeben, daß Strasser den Beschuldigten zu derselben handlung und tat frevenlicher und mutwilliger weyse geraizt und verursacht hat. Gamper darf aus dieser Tat kein Nachteil entstehen; gegen ihn darf wegen diese Sache weder auf dem Rechtsweg noch in anderer Weise vorgegangen werden. Befiehlt allen Reichsangehörigen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes.
Konstanz, 17. Juni 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 52’-53 (Kop.).
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Anmerkungen
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Spricht Vincenz Gamper aus Winterthur von jeglicher Verantwortung an dem in Konstanz verübten Totschlag an Sebastian Strasser frei. Eine von kgl. Räten durchgeführte Zeugenbefragung hat ergeben, daß Strasser den Beschuldigten zu derselben handlung und tat frevenlicher und mutwilliger weyse geraizt und verursacht hat. Gamper darf aus dieser Tat kein Nachteil entstehen; gegen ihn darf wegen diese Sache weder auf dem Rechtsweg noch in anderer Weise vorgegangen werden. Befiehlt allen Reichsangehörigen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes.
Konstanz, 17. Juni 1507.
Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 52’-53 (Kop.).