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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 497 Vertrag zwischen Kg. Maximilian und Gf. Johann von Sonnenberg »
Ehg. Sigmund von Tirol wurde Eberhard Truchseß von Waldburg, Gf. von Sonnenberg, gemäß dem in Augsburg am 7. April (montag in den hl. osterfeyrtagen) 1477 geschlossenen Vertrag über die Hftt. Sonnenberg und Bregenz 35 000 fl.rh. Kaufsumme und 1 750 fl.rh. jährlicher Rente und Zinsen schuldig.1 Gf. Johann als Erbe hat ihn als Ehg. von Österreich und Rechtsnachfolger Ehg. Sigmunds vertragsgemäß um die Regelung dieser Verbindlichkeiten ersucht. Der Gf. hat schließlich folgende Vereinbarung für die Ablösung der Schuld akzeptiert: [siebenjähriger Zahlungsplan]. Als Unterpfand für die Zahlung sind die SalzŠpfanne zu Hall, die Zölle am Kuntersweg, am Lueg und an der Töll sowie das Amt Bozen vorgesehen. Die Amtleute werden Reverse ausstellen, keine anderen Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Er verpflichtet sich, keine weiteren Verschreibungen auf die Unterpfänder auszustellen, und kassiert alle anderslautenden Verfügungen. Dem Gf. und seinen Erben stehen bei Nichteinhaltung alle Rechtsmittel frei. Das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck verpflichten sich zum Vollzug dieser Verschreibung. Paul von Liechtenstein (kgl. Marschall in Tirol), Degen Fuchs von Fuchsberg (Hauptmann zu Kufstein) und Zyprian von Serntein (Tiroler Kanzler) besiegeln neben dem Kg. stellvertretend die Urkunde.2
ŠKonstanz, 21. Juni 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 231’-236 (Kop.).
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Ehg. Sigmund von Tirol wurde Eberhard Truchseß von Waldburg, Gf. von Sonnenberg, gemäß dem in Augsburg am 7. April (montag in den hl. osterfeyrtagen) 1477 geschlossenen Vertrag über die Hftt. Sonnenberg und Bregenz 35 000 fl.rh. Kaufsumme und 1 750 fl.rh. jährlicher Rente und Zinsen schuldig.1 Gf. Johann als Erbe hat ihn als Ehg. von Österreich und Rechtsnachfolger Ehg. Sigmunds vertragsgemäß um die Regelung dieser Verbindlichkeiten ersucht. Der Gf. hat schließlich folgende Vereinbarung für die Ablösung der Schuld akzeptiert: [siebenjähriger Zahlungsplan]. Als Unterpfand für die Zahlung sind die SalzŠpfanne zu Hall, die Zölle am Kuntersweg, am Lueg und an der Töll sowie das Amt Bozen vorgesehen. Die Amtleute werden Reverse ausstellen, keine anderen Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Er verpflichtet sich, keine weiteren Verschreibungen auf die Unterpfänder auszustellen, und kassiert alle anderslautenden Verfügungen. Dem Gf. und seinen Erben stehen bei Nichteinhaltung alle Rechtsmittel frei. Das Regiment und die Raitkammer zu Innsbruck verpflichten sich zum Vollzug dieser Verschreibung. Paul von Liechtenstein (kgl. Marschall in Tirol), Degen Fuchs von Fuchsberg (Hauptmann zu Kufstein) und Zyprian von Serntein (Tiroler Kanzler) besiegeln neben dem Kg. stellvertretend die Urkunde.2
ŠKonstanz, 21. Juni 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 231’-236 (Kop.).