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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 50 Abschied des eidgenössischen Tages in Luzern »
[1.] Antwort der Eidgenossen an Kg. Maximilian wegen der Söldner in französischen Diensten; [2.] Weisung an die eidgenössischen Kontingente in Italien.
Luzern, 6. April 1507 (uf den osterzinstag).
Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 139’-140’ (Kop., Datumverm.) = Textvorlage A. Bern, StA, A IV 10, pag. 117 (Kop.).
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, fol. 21 (Kop.). Zürich, StA, B I 340, unfol. (Abschr. 18. Jh.).
Druck:
Eidgenössische Abschiede
III/2, Nr. 268, S. 365f. = B.
[1.] Auf diesem Tag sollte noch einmal über das Schreiben des röm. Kg. [Nr.
48], weswegen bereits ein Tag auf den 9. April (freitag in der osterwoche) anberaumt wurde, beraten werden. Nach Verlesung der kgl. Schreiben wurde beschlossen, daß alle Orte den Tag zu Baden beschicken sollen, um dort eine einhellige Erklärung abzugeben, mit welchen Konditionen die Eidgenossen dem frz. Kg. die Kriegsknechte bewilligt haben.
Š[2.] Den eidgenössischen Söldnern wurde geschrieben, bis auf weiteren Bescheid durch den Tag zu Baden nördlich des Po zu bleiben.1 [Konflikte zwischen Basel und der vorderösterreichischen Regierung sowie zwischen Savoyen und Wallis]2.
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« Nr. 50 Abschied des eidgenössischen Tages in Luzern »
[1.] Antwort der Eidgenossen an Kg. Maximilian wegen der Söldner in französischen Diensten; [2.] Weisung an die eidgenössischen Kontingente in Italien.
Luzern, 6. April 1507 (uf den osterzinstag).
Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 139’-140’ (Kop., Datumverm.) = Textvorlage A. Bern, StA, A IV 10, pag. 117 (Kop.).
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, fol. 21 (Kop.). Zürich, StA, B I 340, unfol. (Abschr. 18. Jh.).
Druck:
Eidgenössische Abschiede
III/2, Nr. 268, S. 365f. = B.
[1.] Auf diesem Tag sollte noch einmal über das Schreiben des röm. Kg. [Nr.
48], weswegen bereits ein Tag auf den 9. April (freitag in der osterwoche) anberaumt wurde, beraten werden. Nach Verlesung der kgl. Schreiben wurde beschlossen, daß alle Orte den Tag zu Baden beschicken sollen, um dort eine einhellige Erklärung abzugeben, mit welchen Konditionen die Eidgenossen dem frz. Kg. die Kriegsknechte bewilligt haben.
Š[2.] Den eidgenössischen Söldnern wurde geschrieben, bis auf weiteren Bescheid durch den Tag zu Baden nördlich des Po zu bleiben.1 [Konflikte zwischen Basel und der vorderösterreichischen Regierung sowie zwischen Savoyen und Wallis]2.