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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 509 Verschreibung Kg. Maximilians für Jakob Fugger »
Bekundet, daß er Jakob Fugger für ihm in bar ausbezahlte 8000 fl.rh., die zum Nutzen des Hauses Österreich und der Gft. Tirol ausgegeben wurden, einen Ewigzins von 400 fl.rh. auf das Salzmeieramt zu Hall im Inntal verwiesen hat. Fugger hat ihm und seinen Erben das Recht zu dessen Ablösung gegen Rückzahlung der Hauptsumme einschließlich aufgelaufener ŠZinsen oder sonst entstandener Kosten eingeräumt. Falls die Salzpfanne aus irgendeinem Grund die Zahlung nicht in voller Höhe leisten kann, wird das Geld anderweitig erstattet. Befiehlt seinem Salzmeier zu Hall, Georg Spreng, sowie dessen Nachfolgern die Auszahlung von 100 fl.rh. an jedem Quatember, beginnend mit dem 13. Dezember 1507 (St. Lucien tag).
Konstanz, 27. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 35, fol. 35–36’ (Kop., Verm. über Gegenz. B. Hölzl und J. Villinger) = Textvorlage A. Augsburg, StA, Fugger I MüB., Nr.
10, unfol. (Kop.) = B. München, HStA, RKG 1592/IV, Stück-Nr. 42, unfol. (Kop. von 1575 mit imit. Verm. prps. und Gegenz. P. v. Liechtenstein).
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« Nr. 509 Verschreibung Kg. Maximilians für Jakob Fugger »
Bekundet, daß er Jakob Fugger für ihm in bar ausbezahlte 8000 fl.rh., die zum Nutzen des Hauses Österreich und der Gft. Tirol ausgegeben wurden, einen Ewigzins von 400 fl.rh. auf das Salzmeieramt zu Hall im Inntal verwiesen hat. Fugger hat ihm und seinen Erben das Recht zu dessen Ablösung gegen Rückzahlung der Hauptsumme einschließlich aufgelaufener ŠZinsen oder sonst entstandener Kosten eingeräumt. Falls die Salzpfanne aus irgendeinem Grund die Zahlung nicht in voller Höhe leisten kann, wird das Geld anderweitig erstattet. Befiehlt seinem Salzmeier zu Hall, Georg Spreng, sowie dessen Nachfolgern die Auszahlung von 100 fl.rh. an jedem Quatember, beginnend mit dem 13. Dezember 1507 (St. Lucien tag).
Konstanz, 27. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 35, fol. 35–36’ (Kop., Verm. über Gegenz. B. Hölzl und J. Villinger) = Textvorlage A. Augsburg, StA, Fugger I MüB., Nr.
10, unfol. (Kop.) = B. München, HStA, RKG 1592/IV, Stück-Nr. 42, unfol. (Kop. von 1575 mit imit. Verm. prps. und Gegenz. P. v. Liechtenstein).