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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 510 Verschreibung Kg. Maximilians für Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen »
Bekundet, daß er Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen zur Tilgung von Schulden zusätzlich zu den vorgenommenen Verpfändungen1 für die Dauer von zehn Jahren die Stadtsteuern Nürnbergs und Lübecks, die sich unter Berücksichtigung anderweitiger Verschreibungen noch auf 1300 fl.rh. jährlich belaufen, überschrieben hat. Bürgermeister und Räte der beiden Städte sind gehalten, die Stadtsteuer gegen kgl. Quittung an Kf. und Hg. auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist sollen die beiden Ff. die Schuldbriefe herausgeben. Falls die bis dahin ausgezahlten Gelder die darin angegebene Summe überschreiten, wird der Betrag vom erwähnten Pfandschilling abgezogen.2
Konstanz, 28. Juli 1507.
Weimar, HStA, Reg. F, Urk. 1019 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger).
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« Nr. 510 Verschreibung Kg. Maximilians für Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen »
Bekundet, daß er Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen zur Tilgung von Schulden zusätzlich zu den vorgenommenen Verpfändungen1 für die Dauer von zehn Jahren die Stadtsteuern Nürnbergs und Lübecks, die sich unter Berücksichtigung anderweitiger Verschreibungen noch auf 1300 fl.rh. jährlich belaufen, überschrieben hat. Bürgermeister und Räte der beiden Städte sind gehalten, die Stadtsteuer gegen kgl. Quittung an Kf. und Hg. auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist sollen die beiden Ff. die Schuldbriefe herausgeben. Falls die bis dahin ausgezahlten Gelder die darin angegebene Summe überschreiten, wird der Betrag vom erwähnten Pfandschilling abgezogen.2
Konstanz, 28. Juli 1507.
Weimar, HStA, Reg. F, Urk. 1019 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger).