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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 523 Instruktion Kg. Maximilians für Gesandte zum niederösterreichischen Landtag in Krems »
[1.] Die Landstände waren bereits am 2. Mai (suntag cantate) in Krems versammelt, mußten jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die Schuld am verspäteten Eintreffen der kgl. Instruktion liegt jedoch nicht bei ihm selbst, sondern ist dem Boten anzulasten.
[2.] Äußere Feinde, Ungläubige und Christen, bedrohen das Land. Deshalb hat er auf den Landtagen zu Wien [im Januar 1507] und Klosterneuburg beantragt, von je 100 Pfd. Pfennigen Einkommen ein Pferd auszurüsten. Mängel beim Fußvolk beeinträchtigten allerdings den Erfolg im Ungarnkrieg. Zum einen wurde die dauerhafte Besetzung von Städten verhindert, zum anderen war die Einbringung von Brandschatzung zur Finanzierung des Krieges aus dem Feindesland mangelhaft. Überdies erhielt der Feind die Möglichkeit zu Gegenangriffen auf die Erblande. Der Landtag zu Krems verweigerte im Dezember 1506 die geforderte Hilfe von vier Fußknechten je 100 Pfd. Pfennigen und brachte statt dessen Beschwerden zum Gerichtswesen, wegen des Aufschlags zu Engelhartszell sowie über das Münz- und Lehnswesen vor. Rechtfertigt die kgl. Verschreibungen auf den Aufschlag und erklärt seine Münzreformen.
[3.] Er ist mit wichtigen Angelegenheiten befaßt, die das Reich, Italien, Burgund, Frankreich und Spanien betreffen und kann sich deshalb derzeit nicht den Beschwerden der Landstände widmen. Er hatte gehofft, in dieser Situation damit nicht behelligt zu werden, und bittet um eine Frist von einem Jahr. Nach dem Tod seines Sohnes Philipp erfordern seine Interessen wie die seiner Enkelkinder Vorkehrungen, um die Häuser Österreich und Burgund sowie das Kgr. Spanien vor ewigen, unwiderbringlichen schaden und vertilgung unsers stamens und namens zu bewahren. Er will Maßnahmen treffen, um die Erblande gegen einen feindlichen Angriff zu sichern, und beantragt deshalb, für die Dauer von einem oder zwei Monaten von je 100 Pfd. Pfennigen einen Reiter und vier Fußknechte auszurüsten. [Regelung von Einzelheiten, darunter der Verfahrensweise bei Angriffen aus Ungarn, der Türken, Venezianer oder Böhmen]. Er sagt zu, auf eigene Kosten ein gleichgroßes Kontingent auszurüsten und darüber hinaus 300 Fußknechte zu stellen. ŠEbenso wird er sich im Notfall darum bemühen, weitere 1000 Mann zu Roß und Fuß vom Reich und Oberösterreich1 zu bekommen. Er wird die gegenseitige Hilfe Oberösterreichs und Niederösterreichs regeln. Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach wurde zum obersten niederösterreichischen Feldhauptmann ernannt.2
s.l., s.d., jedoch Konstanz, 6. Juni 1507.3
Wien, ÖNB, Cod. 7552, fol. 48’-56’ (spätere Kop.).
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[1.] Die Landstände waren bereits am 2. Mai (suntag cantate) in Krems versammelt, mußten jedoch unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die Schuld am verspäteten Eintreffen der kgl. Instruktion liegt jedoch nicht bei ihm selbst, sondern ist dem Boten anzulasten.
[2.] Äußere Feinde, Ungläubige und Christen, bedrohen das Land. Deshalb hat er auf den Landtagen zu Wien [im Januar 1507] und Klosterneuburg beantragt, von je 100 Pfd. Pfennigen Einkommen ein Pferd auszurüsten. Mängel beim Fußvolk beeinträchtigten allerdings den Erfolg im Ungarnkrieg. Zum einen wurde die dauerhafte Besetzung von Städten verhindert, zum anderen war die Einbringung von Brandschatzung zur Finanzierung des Krieges aus dem Feindesland mangelhaft. Überdies erhielt der Feind die Möglichkeit zu Gegenangriffen auf die Erblande. Der Landtag zu Krems verweigerte im Dezember 1506 die geforderte Hilfe von vier Fußknechten je 100 Pfd. Pfennigen und brachte statt dessen Beschwerden zum Gerichtswesen, wegen des Aufschlags zu Engelhartszell sowie über das Münz- und Lehnswesen vor. Rechtfertigt die kgl. Verschreibungen auf den Aufschlag und erklärt seine Münzreformen.
[3.] Er ist mit wichtigen Angelegenheiten befaßt, die das Reich, Italien, Burgund, Frankreich und Spanien betreffen und kann sich deshalb derzeit nicht den Beschwerden der Landstände widmen. Er hatte gehofft, in dieser Situation damit nicht behelligt zu werden, und bittet um eine Frist von einem Jahr. Nach dem Tod seines Sohnes Philipp erfordern seine Interessen wie die seiner Enkelkinder Vorkehrungen, um die Häuser Österreich und Burgund sowie das Kgr. Spanien vor ewigen, unwiderbringlichen schaden und vertilgung unsers stamens und namens zu bewahren. Er will Maßnahmen treffen, um die Erblande gegen einen feindlichen Angriff zu sichern, und beantragt deshalb, für die Dauer von einem oder zwei Monaten von je 100 Pfd. Pfennigen einen Reiter und vier Fußknechte auszurüsten. [Regelung von Einzelheiten, darunter der Verfahrensweise bei Angriffen aus Ungarn, der Türken, Venezianer oder Böhmen]. Er sagt zu, auf eigene Kosten ein gleichgroßes Kontingent auszurüsten und darüber hinaus 300 Fußknechte zu stellen. ŠEbenso wird er sich im Notfall darum bemühen, weitere 1000 Mann zu Roß und Fuß vom Reich und Oberösterreich1 zu bekommen. Er wird die gegenseitige Hilfe Oberösterreichs und Niederösterreichs regeln. Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach wurde zum obersten niederösterreichischen Feldhauptmann ernannt.2
s.l., s.d., jedoch Konstanz, 6. Juni 1507.3
Wien, ÖNB, Cod. 7552, fol. 48’-56’ (spätere Kop.).