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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 524 Mandat Kg. Maximilians an Hg. Albrecht von Bayern »
Er hat vor einiger Zeit alle Güter der als Anhänger Kf. Philipps von der Pfalz geächteten Amberger Bürger Peter und Leonhard Portner, insbesondere deren Weingüter in und bei Regensburg und Donaustauf (Stauffen), seinem Sekretär Gabriel Vogt übereignet und diesem einen Reversbrief ausgestellt, wonach die Lösung Kf. Philipps und seiner Anhänger aus der Acht und die Restituierung ihrer Güter vorbehaltlich dieser Überschreibung erfolgen soll. Hg. Albrecht hatte die Weingärten zu Beginn des Landshuter Erbfolgekrieges eingezogen. Laut Zusage der hgl. Räte ihm gegenüber hätte er sie inzwischen an Vogt übergeben und sich mit ihm über die zwischenzeitlichen Einkünfte einigen sollen. Er hat nun zu seinem Befremden erfahren, daß er die Weingärten statt dessen den Portnern zurückgegeben hat. Befiehlt ihm unter Androhung schwerer Strafen und der kgl. Ungnade die unverzügliche Übergabe der Portnerschen Güter an Vogt oder dessen Bevollmächtigten.
Konstanz, 8. Juni 1507.
München, HStA, KÄA 978, fol. 66–67 (einer Weisung Hg. Albrechts an Hans von Paulsdorf (Viztum zu Straubing) und andere bay. Räte in Konstanz vom 12.7. (montag vor Margarethe) inserierte wörtliche Wiedergabe des Schreibens1).
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Er hat vor einiger Zeit alle Güter der als Anhänger Kf. Philipps von der Pfalz geächteten Amberger Bürger Peter und Leonhard Portner, insbesondere deren Weingüter in und bei Regensburg und Donaustauf (Stauffen), seinem Sekretär Gabriel Vogt übereignet und diesem einen Reversbrief ausgestellt, wonach die Lösung Kf. Philipps und seiner Anhänger aus der Acht und die Restituierung ihrer Güter vorbehaltlich dieser Überschreibung erfolgen soll. Hg. Albrecht hatte die Weingärten zu Beginn des Landshuter Erbfolgekrieges eingezogen. Laut Zusage der hgl. Räte ihm gegenüber hätte er sie inzwischen an Vogt übergeben und sich mit ihm über die zwischenzeitlichen Einkünfte einigen sollen. Er hat nun zu seinem Befremden erfahren, daß er die Weingärten statt dessen den Portnern zurückgegeben hat. Befiehlt ihm unter Androhung schwerer Strafen und der kgl. Ungnade die unverzügliche Übergabe der Portnerschen Güter an Vogt oder dessen Bevollmächtigten.
Konstanz, 8. Juni 1507.
München, HStA, KÄA 978, fol. 66–67 (einer Weisung Hg. Albrechts an Hans von Paulsdorf (Viztum zu Straubing) und andere bay. Räte in Konstanz vom 12.7. (montag vor Margarethe) inserierte wörtliche Wiedergabe des Schreibens1).