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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« ŠNr. 537 Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Raitkammer »
Er hat dem kgl. Seidensticker [Leonhard] Straßburger jüngst in Innsbruck Gold gegeben, um daraus einen goldenen Bischofsstab und anderes zu seinem Perlenkreuz1 anfertigen zu lassen. Straßburger hat ihm berichtet, daß dies vom Goldschmied Hermann [Daum]2 erledigt worden sei, der den Bischofsstab aber erst nach Zahlung seines Lohns herausgeben wolle. Befiehlt ihnen, den Goldschmied zu bezahlen und den Bischofsstab an Straßburger zu übergeben. Dieser hat Befehl, das Perlenkreuz möglichst bald zu vollenden, damit es fertig ist, wenn er – was in Kürze geschehen wird – danach schickt.
Konstanz, 7. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 202’ (Kop., Verm. über Unterz. Kg. Maximilian sowie Gegenz. B. Hölzl und S. Bruefer. Verm. über den Beschluß der Raitkammer vom 23.7.: Fiat, doch an die Hh. regenten. Placet herrn canzler.).
Regest:
Schönherr
, Urkunden, S. XXXI, Nr. 861.
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« ŠNr. 537 Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Raitkammer »
Er hat dem kgl. Seidensticker [Leonhard] Straßburger jüngst in Innsbruck Gold gegeben, um daraus einen goldenen Bischofsstab und anderes zu seinem Perlenkreuz1 anfertigen zu lassen. Straßburger hat ihm berichtet, daß dies vom Goldschmied Hermann [Daum]2 erledigt worden sei, der den Bischofsstab aber erst nach Zahlung seines Lohns herausgeben wolle. Befiehlt ihnen, den Goldschmied zu bezahlen und den Bischofsstab an Straßburger zu übergeben. Dieser hat Befehl, das Perlenkreuz möglichst bald zu vollenden, damit es fertig ist, wenn er – was in Kürze geschehen wird – danach schickt.
Konstanz, 7. Juli 1507.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 202’ (Kop., Verm. über Unterz. Kg. Maximilian sowie Gegenz. B. Hölzl und S. Bruefer. Verm. über den Beschluß der Raitkammer vom 23.7.: Fiat, doch an die Hh. regenten. Placet herrn canzler.).
Regest:
Schönherr
, Urkunden, S. XXXI, Nr. 861.