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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 539 Willebrief Kf. Jakobs von Mainz zur Verschreibung der Augsburger Stadtsteuer an Bf. Matthäus von Gurk »
Erklärt seine Zustimmung zu der von Kg. Maximilian vorgenommenen Verschreibung der jährlichen Augsburger Stadtsteuer an Bf. Matthäus auf Lebenszeit. Demnach tritt diese Überschreibung jedoch erst nach Auslaufen der Verschreibung der Stadtsteuer an Gf. Adolf von Nassau1 in Kraft. Für den Fall, daß der Bf. vorher sterben sollte, erstreckt sich die auf ihn lautende Verschreibung, dann jedoch befristet auf zwölf Jahre, auch auf dessen Bruder Š[Johannes Lang] und dessen Söhne. Diese Übertragung gilt auch, falls der Bf. innerhalb von zwölf Jahren nach Auslaufen der Verschreibung an Nassau sterben sollte.
Konstanz, 8. Juli 1507.
Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 222–222’ (Kop., Kollationsverm. B. Ballof).
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Anmerkungen
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« Nr. 539 Willebrief Kf. Jakobs von Mainz zur Verschreibung der Augsburger Stadtsteuer an Bf. Matthäus von Gurk »
Erklärt seine Zustimmung zu der von Kg. Maximilian vorgenommenen Verschreibung der jährlichen Augsburger Stadtsteuer an Bf. Matthäus auf Lebenszeit. Demnach tritt diese Überschreibung jedoch erst nach Auslaufen der Verschreibung der Stadtsteuer an Gf. Adolf von Nassau1 in Kraft. Für den Fall, daß der Bf. vorher sterben sollte, erstreckt sich die auf ihn lautende Verschreibung, dann jedoch befristet auf zwölf Jahre, auch auf dessen Bruder Š[Johannes Lang] und dessen Söhne. Diese Übertragung gilt auch, falls der Bf. innerhalb von zwölf Jahren nach Auslaufen der Verschreibung an Nassau sterben sollte.
Konstanz, 8. Juli 1507.
Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 222–222’ (Kop., Kollationsverm. B. Ballof).