Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 544 Supplikation der Stadt Metz an die in Konstanz versammelten Reichsstände »
Sie sind davon ausgegangen, daß angesichts der Beschwerden der Stadt von ihrer Besteuerung durch das Reich abgesehen wird. Falls Metz den Kampf des röm. Kg. gegen den frz. Kg. mit Geld oder Truppen unterstützt und nicht als neutral angesehen wird, so verfügen der frz. Kg. und seine Verbündeten über feste Plätze in ihrer Nähe und können von dort aus der Stadt großen Schaden zufügen. Es entspricht der Wahrheit, daß die röm. Kss. und Kgg. bei früheren Kriegen gegen Frankreich Metz einen neutralen Status einräumten. Auch Ks. Friedrich hielt es so, sogar als er im Neußer Krieg die gesamte Macht des Reiches aufbot.1 Dies wurde mit der geographischen Nähe des Hg. Karl von Burgund gehörigen Hm. Luxemburg Šzur Stadt begründet, was jetzt im Fall Frankreichs ebenfalls zutrifft. Die Stadt mußte in den vergangenen großen Kriegen erhebliche Kosten aufwenden und erlitt beträchtliche Schäden, ohne daß ihr seitens des Reiches Hilfe geleistet wurde. Ihre Befestigungsanlagen sind marode. Für deren Wiederaufbau werden mehr als 20 000 fl. benötigt.
Bitten, diese Umstände zu berücksichtigen und die Stadt als Vormauer Deutschlands (porte, propugnacle et entrée d’Allemaigne) von der Romzughilfe zu befreien. Sie, die Gesandten, haben im übrigen keine Vollmacht, in die Zahlung einer Reichshilfe einzuwilligen.
ŠKonstanz, 22. Juli 1507 (le jour de Ste. Marie Magdalene).
Metz, AM, AA 42/4, unfol. (frz. Kop., Unterz.: RT-Gesandte der Stadt Metz).
Druck:
François/Tabouillot
, Histoire VI, S. 560f.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 544 Supplikation der Stadt Metz an die in Konstanz versammelten Reichsstände »
Sie sind davon ausgegangen, daß angesichts der Beschwerden der Stadt von ihrer Besteuerung durch das Reich abgesehen wird. Falls Metz den Kampf des röm. Kg. gegen den frz. Kg. mit Geld oder Truppen unterstützt und nicht als neutral angesehen wird, so verfügen der frz. Kg. und seine Verbündeten über feste Plätze in ihrer Nähe und können von dort aus der Stadt großen Schaden zufügen. Es entspricht der Wahrheit, daß die röm. Kss. und Kgg. bei früheren Kriegen gegen Frankreich Metz einen neutralen Status einräumten. Auch Ks. Friedrich hielt es so, sogar als er im Neußer Krieg die gesamte Macht des Reiches aufbot.1 Dies wurde mit der geographischen Nähe des Hg. Karl von Burgund gehörigen Hm. Luxemburg Šzur Stadt begründet, was jetzt im Fall Frankreichs ebenfalls zutrifft. Die Stadt mußte in den vergangenen großen Kriegen erhebliche Kosten aufwenden und erlitt beträchtliche Schäden, ohne daß ihr seitens des Reiches Hilfe geleistet wurde. Ihre Befestigungsanlagen sind marode. Für deren Wiederaufbau werden mehr als 20 000 fl. benötigt.
Bitten, diese Umstände zu berücksichtigen und die Stadt als Vormauer Deutschlands (porte, propugnacle et entrée d’Allemaigne) von der Romzughilfe zu befreien. Sie, die Gesandten, haben im übrigen keine Vollmacht, in die Zahlung einer Reichshilfe einzuwilligen.
ŠKonstanz, 22. Juli 1507 (le jour de Ste. Marie Magdalene).
Metz, AM, AA 42/4, unfol. (frz. Kop., Unterz.: RT-Gesandte der Stadt Metz).
Druck:
François/Tabouillot
, Histoire VI, S. 560f.