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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 545 Supplikation der Stadt Metz an Kg. Maximilian »
Die auf dem Konstanzer RT (journée impérialle) versammelten Reichsstände haben eine Romzughilfe zur Erlangung der Kaiserkrone bewilligt. Die Stadt Metz wurde dabei mit a
–41 Reitern und 55 Fußsoldaten sowie mit 1640 fl.
-a veranschlagt. Er, der Kg., hat die Stadt bereits von der Romzughilfe befreit. Die Leistung dieses überhöhten Anschlags ist abgesehen davon aus schwerwiegenden Gründen ohnehin nicht möglich: Metz wurde in der Vergangenheit unter ruinösen Kosten und unter großen Schäden und Verlusten in Kriege verwickelt, ohne daß das Reich Hilfe geleistet hätte. Die Einwohnerzahl ist erheblich zurückgegangen und die Stadt verarmt. b
–Ein Krieg zwischen ihm und dem frz. Kg. hätte für Metz weitere beträchtliche Schäden zur Folge. Ihre Lage gegenüber Frankreich ist exponiert. Nahe der Stadt liegen Festungen der Franzosen und ihrer Verbündeten, von denen aus die Stadt schwer geschädigt werden kann. Sie hätte ihm gerne Hilfe geleistet, doch ist dies aus den dargelegten Gründen unmöglich. Bitten ihn, dies zu bedenken. Auch sein Vater Ks. Friedrich stellte Metz während des Reichskrieges gegen den Hg. von Burgund von der Hilfe frei und erklärte ihre Neutralität. Wie damals dessen Territorium nahe bei der Stadt lag, so ist dies jetzt auch in bezug auf Frankreich der Fall-b. Auf diese Aspekte hat der Magistrat der Stadt schon früher hingewiesen, woraufhin er schriftlich die Befreiung von einer künftigen Romzughilfe bewilligt hatc.1
Sie, die Gesandten, bitten, es bei dieser Bewilligung zu belassen und nicht zuzulassen, daß der Stadt eine Reichssteuer auferlegt wird. Dies soll so auch gegenüber den versammelten Reichsständen verfügt werden. Erklären unter Protest, daß die Nichtleistung einer eventuell dennoch auf dem Konstanzer RT auferlegen Romzughilfe durch die Stadt keinesfalls als Ungehorsam gedeutet werden darf, sondern durch ihre Situation erzwungen ist.
Konstanz, 22. Juli 1507 (le jour de Ste. Marie Magdalene).
Metz, AM, AA 10/7, unfol. (frz. Reinkonz., Unterz.: RT-Gesandte der Stadt Metz).
Druck:
François/Tabouillot
, Histoire VI, S. 562–564.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 545 Supplikation der Stadt Metz an Kg. Maximilian »
Die auf dem Konstanzer RT (journée impérialle) versammelten Reichsstände haben eine Romzughilfe zur Erlangung der Kaiserkrone bewilligt. Die Stadt Metz wurde dabei mit a
–41 Reitern und 55 Fußsoldaten sowie mit 1640 fl.
-a veranschlagt. Er, der Kg., hat die Stadt bereits von der Romzughilfe befreit. Die Leistung dieses überhöhten Anschlags ist abgesehen davon aus schwerwiegenden Gründen ohnehin nicht möglich: Metz wurde in der Vergangenheit unter ruinösen Kosten und unter großen Schäden und Verlusten in Kriege verwickelt, ohne daß das Reich Hilfe geleistet hätte. Die Einwohnerzahl ist erheblich zurückgegangen und die Stadt verarmt. b
–Ein Krieg zwischen ihm und dem frz. Kg. hätte für Metz weitere beträchtliche Schäden zur Folge. Ihre Lage gegenüber Frankreich ist exponiert. Nahe der Stadt liegen Festungen der Franzosen und ihrer Verbündeten, von denen aus die Stadt schwer geschädigt werden kann. Sie hätte ihm gerne Hilfe geleistet, doch ist dies aus den dargelegten Gründen unmöglich. Bitten ihn, dies zu bedenken. Auch sein Vater Ks. Friedrich stellte Metz während des Reichskrieges gegen den Hg. von Burgund von der Hilfe frei und erklärte ihre Neutralität. Wie damals dessen Territorium nahe bei der Stadt lag, so ist dies jetzt auch in bezug auf Frankreich der Fall-b. Auf diese Aspekte hat der Magistrat der Stadt schon früher hingewiesen, woraufhin er schriftlich die Befreiung von einer künftigen Romzughilfe bewilligt hatc.1
Sie, die Gesandten, bitten, es bei dieser Bewilligung zu belassen und nicht zuzulassen, daß der Stadt eine Reichssteuer auferlegt wird. Dies soll so auch gegenüber den versammelten Reichsständen verfügt werden. Erklären unter Protest, daß die Nichtleistung einer eventuell dennoch auf dem Konstanzer RT auferlegen Romzughilfe durch die Stadt keinesfalls als Ungehorsam gedeutet werden darf, sondern durch ihre Situation erzwungen ist.
Konstanz, 22. Juli 1507 (le jour de Ste. Marie Magdalene).
Metz, AM, AA 10/7, unfol. (frz. Reinkonz., Unterz.: RT-Gesandte der Stadt Metz).
Druck:
François/Tabouillot
, Histoire VI, S. 562–564.