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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 556 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad »
[1.] Bestätigt den Empfang ihres Berichts vom 5. Mai (mitwochs nach cantate) [Nr.
552]. Sie sollen sich beim Bf. von Würzburg bedanken und weiterhin dessen Rat suchen. Die Zurücksendung der Pferde findet seine Zustimmung.
[2.] Nürnberg bemüht sich nach den Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg beim Kg. um eine Entscheidung. Er wird ihnen die Unterlagen über die Verhandlungen der Kurpfälzer Räte auf dem Bundestag1, sowie sie eingetroffen sind, samt seiner Weisung bezüglich der beim Kg. zu unternehmenden weiteren Schritte zusenden. Bis dahin sollen sie darauf achten, daß die Nürnberger am kgl. Hof nichts erreichen. Ihm wurde berichtet, daß seine Position auf dem Bundestag völlig ausreichend gerechtfertigt wurde.
[3.] Sie sollen sich zum Bf. von Bamberg verfügen und diesem gegenüber beteuern, daß es nicht seine Absicht ist, dessen Feinde zu unterstützen. Er erinnert im übrigen an den Fall Kunz Arnold, der Überfälle auf pfälzisches Gebiet verübte. Falls der Bf. Beschwerden über das Verhalten der pfälzischen Amtleute hat, soll er ihm dies schreiben mit gutem, ronden teutschen. Er wird nach Feststellung der Fakten sein Mißfallen darüber deutlich machen. Vielleicht handelt es sich auch um Falschmeldungen von Leuten, die Zwietracht zwischen Bamberg und Pfalz säen wollen; davon darf sich der Bf. nicht gegen ihn einnehmen lassen.
[4.] Trägt ihnen auf, sich bezüglich des Bm. Regensburg beim Kg. entsprechend seiner Anweisungen zu bemühen. Er wird seinem Sohn Johann einen geeigneten Dr. zur Seite stellen und es auch sonst an nichts fehlen lassen.
[5.] Die vorgeschlagene Vidimierung der Urkunden wird er durchführen lassen.
[6.] Übersendet ein Schreiben der Stadt Neumarkt2, woraus hervorgeht, daß er Heinz Kerling Verhandlungen bewilligt und dafür freies Geleit gewährt hat. Er wird sie über deren Ausgang informieren. Bis dahin sollen sie dafür sorgen, daß in Konstanz in dieser Angelegenheit nichts weiter unternommen wird.3
ŠHeidelberg, 14. Mai 1507 (frytags nach unsers lb. hern uffarts tag).
München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 129–130 (Kop. mit ergänzenden Kanzleivermerken).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 556 Weisung Kf. Philipps von der Pfalz an Dr. Florenz von Venningen und Johann Landschad »
[1.] Bestätigt den Empfang ihres Berichts vom 5. Mai (mitwochs nach cantate) [Nr.
552]. Sie sollen sich beim Bf. von Würzburg bedanken und weiterhin dessen Rat suchen. Die Zurücksendung der Pferde findet seine Zustimmung.
[2.] Nürnberg bemüht sich nach den Verhandlungen auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg beim Kg. um eine Entscheidung. Er wird ihnen die Unterlagen über die Verhandlungen der Kurpfälzer Räte auf dem Bundestag1, sowie sie eingetroffen sind, samt seiner Weisung bezüglich der beim Kg. zu unternehmenden weiteren Schritte zusenden. Bis dahin sollen sie darauf achten, daß die Nürnberger am kgl. Hof nichts erreichen. Ihm wurde berichtet, daß seine Position auf dem Bundestag völlig ausreichend gerechtfertigt wurde.
[3.] Sie sollen sich zum Bf. von Bamberg verfügen und diesem gegenüber beteuern, daß es nicht seine Absicht ist, dessen Feinde zu unterstützen. Er erinnert im übrigen an den Fall Kunz Arnold, der Überfälle auf pfälzisches Gebiet verübte. Falls der Bf. Beschwerden über das Verhalten der pfälzischen Amtleute hat, soll er ihm dies schreiben mit gutem, ronden teutschen. Er wird nach Feststellung der Fakten sein Mißfallen darüber deutlich machen. Vielleicht handelt es sich auch um Falschmeldungen von Leuten, die Zwietracht zwischen Bamberg und Pfalz säen wollen; davon darf sich der Bf. nicht gegen ihn einnehmen lassen.
[4.] Trägt ihnen auf, sich bezüglich des Bm. Regensburg beim Kg. entsprechend seiner Anweisungen zu bemühen. Er wird seinem Sohn Johann einen geeigneten Dr. zur Seite stellen und es auch sonst an nichts fehlen lassen.
[5.] Die vorgeschlagene Vidimierung der Urkunden wird er durchführen lassen.
[6.] Übersendet ein Schreiben der Stadt Neumarkt2, woraus hervorgeht, daß er Heinz Kerling Verhandlungen bewilligt und dafür freies Geleit gewährt hat. Er wird sie über deren Ausgang informieren. Bis dahin sollen sie dafür sorgen, daß in Konstanz in dieser Angelegenheit nichts weiter unternommen wird.3
ŠHeidelberg, 14. Mai 1507 (frytags nach unsers lb. hern uffarts tag).
München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 129–130 (Kop. mit ergänzenden Kanzleivermerken).