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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 586 Weisung Hg. Albrechts IV. von Bayern an Dr. Dietrich von Plieningen »
Der röm. Kg. hat Kaspar von Winzer erneut zu ihm gesandt, ihn durch ein eigenhändiges Schreiben nachdrücklich zum Erscheinen in Konstanz aufgefordert und eine baldige gemeinsame Gesandtschaft von Kg. und Ständen angekündigt. Winzer hat ihn, Plieningen, bereits darüber informiert. Aus den ihm bekannten Gründen ist es ihm derzeit ganz ungelegen, sein Fm. zu verlassen, zumal er nicht weiß, wie lange er ausbleiben müßte, insbesondere aber auch mit Hinblick auf das vom Schwäbischen Bund und ihm, Plieningen, beim Kg. Verhandelte und vielleicht Erreichte. Befiehlt ihm, unverzüglich über den Stand der Verhandlungen zu berichten, damit er weiß, wie er sich der angekündigten Gesandtschaft gegenüber stellen soll.
München, 7. Mai 1507 (freitag vor vocem jocunditatis); präs. Überlingen, 9. Mai.
München, HStA, KÄA 1238, fol. 292 (Konz.).
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Anmerkungen
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« Nr. 586 Weisung Hg. Albrechts IV. von Bayern an Dr. Dietrich von Plieningen »
Der röm. Kg. hat Kaspar von Winzer erneut zu ihm gesandt, ihn durch ein eigenhändiges Schreiben nachdrücklich zum Erscheinen in Konstanz aufgefordert und eine baldige gemeinsame Gesandtschaft von Kg. und Ständen angekündigt. Winzer hat ihn, Plieningen, bereits darüber informiert. Aus den ihm bekannten Gründen ist es ihm derzeit ganz ungelegen, sein Fm. zu verlassen, zumal er nicht weiß, wie lange er ausbleiben müßte, insbesondere aber auch mit Hinblick auf das vom Schwäbischen Bund und ihm, Plieningen, beim Kg. Verhandelte und vielleicht Erreichte. Befiehlt ihm, unverzüglich über den Stand der Verhandlungen zu berichten, damit er weiß, wie er sich der angekündigten Gesandtschaft gegenüber stellen soll.
München, 7. Mai 1507 (freitag vor vocem jocunditatis); präs. Überlingen, 9. Mai.
München, HStA, KÄA 1238, fol. 292 (Konz.).