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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 67 Vollmacht Bf. Friedrichs von Utrecht für Gesandte zum Konstanzer Tag »
Verkündet, daß er Johann Krisch (Friss) (Dekan zu St. Severin/Köln, Domherr zu Utrecht) und Lic. Gerhard de Sucgerode (Kanoniker zu St. Salvator/Utrecht) als seine Prokuratoren zu Verhandlungen im Namen von Bf. und Hochstift vor Kg. Maximilian, Kff., Ff. und den übrigen Ständen des Reichs, vor den kgl. Räten totoque senatu Imperii per regiam maiestatem et Imperium deputato seu deputando sowie vor den kgl. Richtern und Kommissaren in Konstanz abgeordnet hat. Gegenstand des Verfahrens ist die bfl. Stadt Groningen, die länger als Menschengedenken dem Hst. Utrecht untersteht, und deren ŠSpoliation. Die beiden Prokuratoren sind zu allen für das Verfahren erforderlichen – im einzelnen aufgeführten – Handlungen bevollmächtigt.
Schloß Duurstede, 28. April 1507; präs. Konstanz, 27. Mai1.
Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8194/10, fol. 7–9’ (lat. Kop., Überschr.: Mandatum episcopi Traiectensis.).
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« Nr. 67 Vollmacht Bf. Friedrichs von Utrecht für Gesandte zum Konstanzer Tag »
Verkündet, daß er Johann Krisch (Friss) (Dekan zu St. Severin/Köln, Domherr zu Utrecht) und Lic. Gerhard de Sucgerode (Kanoniker zu St. Salvator/Utrecht) als seine Prokuratoren zu Verhandlungen im Namen von Bf. und Hochstift vor Kg. Maximilian, Kff., Ff. und den übrigen Ständen des Reichs, vor den kgl. Räten totoque senatu Imperii per regiam maiestatem et Imperium deputato seu deputando sowie vor den kgl. Richtern und Kommissaren in Konstanz abgeordnet hat. Gegenstand des Verfahrens ist die bfl. Stadt Groningen, die länger als Menschengedenken dem Hst. Utrecht untersteht, und deren ŠSpoliation. Die beiden Prokuratoren sind zu allen für das Verfahren erforderlichen – im einzelnen aufgeführten – Handlungen bevollmächtigt.
Schloß Duurstede, 28. April 1507; präs. Konstanz, 27. Mai1.
Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8194/10, fol. 7–9’ (lat. Kop., Überschr.: Mandatum episcopi Traiectensis.).