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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 738 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg »
Die Reichsstände haben für den gemeinsam beschlossenen Romzug eine zum 16. Oktober (St. Gallen tag) zu leistende Reichshilfe bewilligt. Er hätte erwartet, daß die Hilfe inzwischen geleistet worden wäre. Er hatte sich bei seinen kostspieligen Vorbereitungen in den Erblanden und in seinem Vorgehen gegenüber seinen italienischen und anderen Parteigängern darauf verlassen und kann den Romzug ohne nachteilige Folgen für sich und die gehorsamen Reichsstände nicht länger aufschieben. Da jedoch die Mehrzahl der Stände ihren Beitrag noch nicht geleistet hat, hat er aus den genannten Gründen Kf. Friedrich von Sachsen als Generalstatthalter im Reich unter anderem mit der Eintreibung der Romzughilfe beauftragt. Der Kf. hat daraufhin gebeten, ihm einige Reichsstände beizuordnen. Dieser Bitte ist er nachgekommen und hat ihm bewilligt, die Stadt Nürnberg und die übrigen beigeordneten Kff., Ff., Prälaten und Städte nach seinem Gutdünken zu Beratungen heranzuziehen. Befiehlt ihnen, einer entsprechenden Aufforderung durch den Kf. Folge zu leisten.
Memmingen, 16. Dezember 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr.
8, unfol. (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm.: Feria quarta post Lucie [15.12.]1507).
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« Nr. 738 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg »
Die Reichsstände haben für den gemeinsam beschlossenen Romzug eine zum 16. Oktober (St. Gallen tag) zu leistende Reichshilfe bewilligt. Er hätte erwartet, daß die Hilfe inzwischen geleistet worden wäre. Er hatte sich bei seinen kostspieligen Vorbereitungen in den Erblanden und in seinem Vorgehen gegenüber seinen italienischen und anderen Parteigängern darauf verlassen und kann den Romzug ohne nachteilige Folgen für sich und die gehorsamen Reichsstände nicht länger aufschieben. Da jedoch die Mehrzahl der Stände ihren Beitrag noch nicht geleistet hat, hat er aus den genannten Gründen Kf. Friedrich von Sachsen als Generalstatthalter im Reich unter anderem mit der Eintreibung der Romzughilfe beauftragt. Der Kf. hat daraufhin gebeten, ihm einige Reichsstände beizuordnen. Dieser Bitte ist er nachgekommen und hat ihm bewilligt, die Stadt Nürnberg und die übrigen beigeordneten Kff., Ff., Prälaten und Städte nach seinem Gutdünken zu Beratungen heranzuziehen. Befiehlt ihnen, einer entsprechenden Aufforderung durch den Kf. Folge zu leisten.
Memmingen, 16. Dezember 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 181, Nr.
8, unfol. (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm.: Feria quarta post Lucie [15.12.]1507).