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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 739 Kf. Friedrich von Sachsen an die Bff. von Bamberg, Würzburg und Augsburg sowie an Hg. Albrecht von Bayern »
Er, Kf. Friedrich, soll sich gemäß dessen Befehl in Kürze zum röm. Kg. verfügen. Dieser hat ihn vorab darüber informiert, was den Romzug bisher verhindert hat, und ihm als Statthalter befohlen, in dieser und anderen Angelegenheiten tätig zu werden. Er seinerseits hat gebeten, sich mit den ihm auf dem Konstanzer RT zugeordneten Kff. und Ff. darüber besprechen zu dürfen, wie dies das beiliegende kgl. Mandat [Nr. 738] besagt. Er, der Adressat, hat bewilligt, ihm auf seine Bitte hin in Angelegenheiten von Kg. und Reich beratend zur Seite zu stehen. Dieser Fall ist jetzt gegeben. Er bittet ihn deshalb, am 6. Januar (hl. dreu Kgg. tag) persönlich in Nürnberg zu erscheinen, dort den kgl. Befehl anzuhören und zum Nutzen von Kg. und Reich und ihrem eigenen Besten zu handeln.
Memmingen, 16. Dezember 1507 (dornstag nach St. Lucien der junkfrau tag).
Augsburg, StA, Hst. Augsburg, Mü. Best. Lit. 1102, unfol. (Or., eh. Unterz. Kf. Friedrich) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 157–157’, 158’ (Konz., Dorsalverm.: An die Ff., neben kgl. Mt. schirst gen Nurnberg trium regum zu komen.) = B.
Druck:
Müller
, Reichstagsstaat, S. 729.
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« Nr. 739 Kf. Friedrich von Sachsen an die Bff. von Bamberg, Würzburg und Augsburg sowie an Hg. Albrecht von Bayern »
Er, Kf. Friedrich, soll sich gemäß dessen Befehl in Kürze zum röm. Kg. verfügen. Dieser hat ihn vorab darüber informiert, was den Romzug bisher verhindert hat, und ihm als Statthalter befohlen, in dieser und anderen Angelegenheiten tätig zu werden. Er seinerseits hat gebeten, sich mit den ihm auf dem Konstanzer RT zugeordneten Kff. und Ff. darüber besprechen zu dürfen, wie dies das beiliegende kgl. Mandat [Nr. 738] besagt. Er, der Adressat, hat bewilligt, ihm auf seine Bitte hin in Angelegenheiten von Kg. und Reich beratend zur Seite zu stehen. Dieser Fall ist jetzt gegeben. Er bittet ihn deshalb, am 6. Januar (hl. dreu Kgg. tag) persönlich in Nürnberg zu erscheinen, dort den kgl. Befehl anzuhören und zum Nutzen von Kg. und Reich und ihrem eigenen Besten zu handeln.
Memmingen, 16. Dezember 1507 (dornstag nach St. Lucien der junkfrau tag).
Augsburg, StA, Hst. Augsburg, Mü. Best. Lit. 1102, unfol. (Or., eh. Unterz. Kf. Friedrich) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 157–157’, 158’ (Konz., Dorsalverm.: An die Ff., neben kgl. Mt. schirst gen Nurnberg trium regum zu komen.) = B.
Druck:
Müller
, Reichstagsstaat, S. 729.