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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 74 Beschlüsse des Konstanzer Domkapitels »
[9.4.] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Johannes Zwick (Kustos), Gf. Heinrich von Montfort, Johann Konrad von Bodman, Johann von Randegg, Lukas Conrater, Peter von Hertenstein, Gf. Johann von Lupfen, Dr. Matthäus von Bubenhofen, Hieronymus ŠSchenk von Limpurg, Georg Vergenhans; abwesend: Roland Göldlin und Wolfgang von Hewen.
Der Streit zwischen Johann von Lupfen und Konrad Blarer soll bis zur Ankunft des röm. Kg. ruhen und dann zusammen mit anderen Artikeln behandelt werden. Ebenso soll es mit dem Streit zwischen dem Domkapitel und der Stadt über das Weinvisieren und den Zwischenhandel [mit Wein] gehalten werden. Die Angelegenheit wurde inzwischen vor die kgl. Räte gebracht, die den städtischen Magistrat damit konfrontiert haben. Es besteht keine Notwendigkeit, sich auf die Forderung der Stadt hin noch einmal zu rechtfertigen.1
[30.4.] Über die Streitigkeiten im Amt Esslingen soll mit den württembergischen Räten gesprochen werden, wenn sie [zum RT] nach Konstanz kommen.2
Konstanz, 9./30. April 1507.
Karlsruhe, GLA, 61/7237, fol. 63’.
Regest:
Krebs
, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nrr. 2979f., 2995.
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[9.4.] Anwesend: Johann Bletz von Rotenstein (Dekan), Johannes Zwick (Kustos), Gf. Heinrich von Montfort, Johann Konrad von Bodman, Johann von Randegg, Lukas Conrater, Peter von Hertenstein, Gf. Johann von Lupfen, Dr. Matthäus von Bubenhofen, Hieronymus ŠSchenk von Limpurg, Georg Vergenhans; abwesend: Roland Göldlin und Wolfgang von Hewen.
Der Streit zwischen Johann von Lupfen und Konrad Blarer soll bis zur Ankunft des röm. Kg. ruhen und dann zusammen mit anderen Artikeln behandelt werden. Ebenso soll es mit dem Streit zwischen dem Domkapitel und der Stadt über das Weinvisieren und den Zwischenhandel [mit Wein] gehalten werden. Die Angelegenheit wurde inzwischen vor die kgl. Räte gebracht, die den städtischen Magistrat damit konfrontiert haben. Es besteht keine Notwendigkeit, sich auf die Forderung der Stadt hin noch einmal zu rechtfertigen.1
[30.4.] Über die Streitigkeiten im Amt Esslingen soll mit den württembergischen Räten gesprochen werden, wenn sie [zum RT] nach Konstanz kommen.2
Konstanz, 9./30. April 1507.
Karlsruhe, GLA, 61/7237, fol. 63’.
Regest:
Krebs
, Protokolle des Konstanzer Domkapitels, Nrr. 2979f., 2995.