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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 745 Mandat Kg. Maximilians an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg »
Erinnert an den Konstanzer Reichshilfebeschluß, wonach sie zum 16. Oktober (St. Gallen) 15 Reiter und 28 Fußsoldaten nach Konstanz zu entsenden haben. Da er jedoch unverzüglich eine Reitertruppe benötigt, hat er sich mit Pfgf. Friedrich geeinigt, daß dieser ihm über seinen Anteil an der Reichshilfe hinaus mit einer Anzahl Reiter dienen wird.1 Damit in dieser Sache nichts zum Schaden der Christenheit, des Hl. Reiches und der deutschen Nation verabsäumt wird, befiehlt er ihnen, ihren Anteil an der Reichshilfe mit Ausnahme der bewilligten Bargeldhilfe unverzüglich dem Pfgf. zuzuschicken, die durch die seinen zu bestellen und zu verdienen.2
ŠKonstanz, 10. August 1507; präs. Regensburg, 22. August.
München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).
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Anmerkungen
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Erinnert an den Konstanzer Reichshilfebeschluß, wonach sie zum 16. Oktober (St. Gallen) 15 Reiter und 28 Fußsoldaten nach Konstanz zu entsenden haben. Da er jedoch unverzüglich eine Reitertruppe benötigt, hat er sich mit Pfgf. Friedrich geeinigt, daß dieser ihm über seinen Anteil an der Reichshilfe hinaus mit einer Anzahl Reiter dienen wird.1 Damit in dieser Sache nichts zum Schaden der Christenheit, des Hl. Reiches und der deutschen Nation verabsäumt wird, befiehlt er ihnen, ihren Anteil an der Reichshilfe mit Ausnahme der bewilligten Bargeldhilfe unverzüglich dem Pfgf. zuzuschicken, die durch die seinen zu bestellen und zu verdienen.2
ŠKonstanz, 10. August 1507; präs. Regensburg, 22. August.
München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).