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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 747 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg »
Sie wissen zweifellos, wie hoch gemäß dem Beschluß des RT ihr Anteil in Truppen und Bargeld an der Romzughilfe ist. Der Zahlungstermin ist zwar erst der 16. Oktober (St. Gallen tag), doch benötigt er sofort Geld für den Unterhalt seiner Truppen, insbesondere der eidgenössischen Söldner, damit sie nicht zu seinen Feinden überlaufen. Es gibt noch andere Gründe, die ihre [RT-]Gesandten ihnen mitteilen werden. Ersucht sie deshalb, das Geld gegen Quittung an die kgl. Kommissare, die er zu ihnen schicken wird1, auszuzahlen. Das ihnen auferlegte Kontingent von Reisigen sollen sie zu dem im Reichsabschied benannten Termin nach Konstanz schicken. Bittet sie, ihm für den Romzug ein bestimmtes Geschütz, genannt der „junge Rohraffe“, samt Steinmuniton und einem Wagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür sollen mit ihrem Anteil an den Fußknechten verrechnet werden, Šden er in Geld zu erstatten wünscht. Falls noch Geld übrigbleiben sollte, würde er dafür aber die Stellung von einer oder zwei Feldschlangen mit Steinen und Wägen akzeptieren. Sie sollen deshalb das Geld für das Fußvolk bis auf weiteren Bescheid behalten. Er erwartet, daß sie seinen Wunsch nicht abschlagen werden.
Konstanz, 11. August 1507.
Straßburg, AV, AA 328, fol. 21–21’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein).
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Sie wissen zweifellos, wie hoch gemäß dem Beschluß des RT ihr Anteil in Truppen und Bargeld an der Romzughilfe ist. Der Zahlungstermin ist zwar erst der 16. Oktober (St. Gallen tag), doch benötigt er sofort Geld für den Unterhalt seiner Truppen, insbesondere der eidgenössischen Söldner, damit sie nicht zu seinen Feinden überlaufen. Es gibt noch andere Gründe, die ihre [RT-]Gesandten ihnen mitteilen werden. Ersucht sie deshalb, das Geld gegen Quittung an die kgl. Kommissare, die er zu ihnen schicken wird1, auszuzahlen. Das ihnen auferlegte Kontingent von Reisigen sollen sie zu dem im Reichsabschied benannten Termin nach Konstanz schicken. Bittet sie, ihm für den Romzug ein bestimmtes Geschütz, genannt der „junge Rohraffe“, samt Steinmuniton und einem Wagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür sollen mit ihrem Anteil an den Fußknechten verrechnet werden, Šden er in Geld zu erstatten wünscht. Falls noch Geld übrigbleiben sollte, würde er dafür aber die Stellung von einer oder zwei Feldschlangen mit Steinen und Wägen akzeptieren. Sie sollen deshalb das Geld für das Fußvolk bis auf weiteren Bescheid behalten. Er erwartet, daß sie seinen Wunsch nicht abschlagen werden.
Konstanz, 11. August 1507.
Straßburg, AV, AA 328, fol. 21–21’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein).