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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 783 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen »
Bf. Gabriel von Eichstätt hat das Recht erhalten, die Romzughilfe auf die Untertanen seines Hochstifts umzulegen. Er selbst ließ entsprechende Mandate an die geistlichen und weltlichen Untertanen des Bf. ausgehen.1 Das Domkapitel zu Eichstätt hat sich zu seinem Mißfallen gegen dieses Vorgehen verwahrt. Befiehlt ihnen, die Einkünfte des Domkapitels aus seinem Kasten in Nördlingen zu sperren, bis dieses dem kgl. Befehl Folge leistet.2
ŠInnsbruck, 14. Oktober 1507
Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 104–104’ (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).
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« Nr. 783 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen »
Bf. Gabriel von Eichstätt hat das Recht erhalten, die Romzughilfe auf die Untertanen seines Hochstifts umzulegen. Er selbst ließ entsprechende Mandate an die geistlichen und weltlichen Untertanen des Bf. ausgehen.1 Das Domkapitel zu Eichstätt hat sich zu seinem Mißfallen gegen dieses Vorgehen verwahrt. Befiehlt ihnen, die Einkünfte des Domkapitels aus seinem Kasten in Nördlingen zu sperren, bis dieses dem kgl. Befehl Folge leistet.2
ŠInnsbruck, 14. Oktober 1507
Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 104–104’ (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).