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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 80 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Kaspar von Winzer (hgl. Rat) als Gesandten zu Kg. Maximilian »
[1.] Kaspar von Winzer hat ihm ein eigenhändiges kgl. Schreiben mit der Aufforderung, persönlich zu ihm nach Überlingen zu kommen, überbracht. Dies ist jedoch aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich: Er hat seinen in der Osterwoche in Landshut versammelten Landständen die unter Bruch des Kölner Spruches und aller weiteren Abkommen erfolgte Behinderung der Taxationsverhandlungen bezüglich der 20 000 fl. jährlichen Einkommens durch Pfgf. Friedrich dargelegt, wodurch die Rückgabe des Unterpfands und die Auszahlung der inzwischen eingegangenen Einkünfte an ihn verzögert werde. Die Landstände baten nach erfolgter Beratung, das Vorgehen der Gegenseite nicht länger zu tolerieren und sich des Unterpfands ohne weiteren Verzug, notfalls mit Gewalt, zu bemächtigen, wozu sie ihre Hilfe angeboten haben. Hinsichtlich der kgl. Ladung zum persönlichen Erscheinen auf dem Konstanzer RT haben ihn die Stände dringend ersucht, das Land vor Rückgabe des Unterpfands keinesfalls zu verlassen und alle für dessen Rückgewinnung notwendigen Schritte einzuleiten.1 In Erwägung aller Umstände bewilligte er dies. Er sagte weiterhin zu, sich nach Abschluß der derzeitigen Beratungen des Schwäbischen Bundes über die Bundeshilfe zur Rückgewinnung des Unterpfands, an denen er persönlich teilnimmt, unverzüglich zum Landschaftsausschuß nach Landshut zu begeben, um gemeinsam eine endgültige Entscheidung zu treffen. Er kann demzufolge derzeit keinesfalls zum Kg. nach Überlingen kommen.
Falls er ihm jedoch, wozu er gemäß der Anheimstellung durch die Gegenseite befugt ist, das Unterpfand übergibt und Pfgf. Friedrich zur Annahme des in Salzburg gemachten Š
kgl. Vorschlags veranlaßt, so will er trotz seiner gesundheitlichen Probleme nach Überlingen reisen.
[2.] Der Kg. hat die in Augsburg versammelten Bundesstände aufgefordert, ihn zur Zustimmung zur Sequestration des Unterpfands bis zum Abschluß der Verhandlungen zu bewegen [Nr.
79]. Er hat den entsprechenden Antrag des Bundes an ihn abgewiesen; er würde damit die Vereinbarungen mit seinen Landständen brechen. Dies wäre überdies mit dem kgl. [Kölner] Spruch und der kgl. Deklaration2 wie auch mit den bisherigen Verhandlungsergebnissen nicht vereinbar.
s.l., s.d., jedoch Augsburg, 16. April 1507.3
München, HStA, KÄA 3136, fol. 213–214’ (Konz.).
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« Nr. 80 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Kaspar von Winzer (hgl. Rat) als Gesandten zu Kg. Maximilian »
[1.] Kaspar von Winzer hat ihm ein eigenhändiges kgl. Schreiben mit der Aufforderung, persönlich zu ihm nach Überlingen zu kommen, überbracht. Dies ist jedoch aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich: Er hat seinen in der Osterwoche in Landshut versammelten Landständen die unter Bruch des Kölner Spruches und aller weiteren Abkommen erfolgte Behinderung der Taxationsverhandlungen bezüglich der 20 000 fl. jährlichen Einkommens durch Pfgf. Friedrich dargelegt, wodurch die Rückgabe des Unterpfands und die Auszahlung der inzwischen eingegangenen Einkünfte an ihn verzögert werde. Die Landstände baten nach erfolgter Beratung, das Vorgehen der Gegenseite nicht länger zu tolerieren und sich des Unterpfands ohne weiteren Verzug, notfalls mit Gewalt, zu bemächtigen, wozu sie ihre Hilfe angeboten haben. Hinsichtlich der kgl. Ladung zum persönlichen Erscheinen auf dem Konstanzer RT haben ihn die Stände dringend ersucht, das Land vor Rückgabe des Unterpfands keinesfalls zu verlassen und alle für dessen Rückgewinnung notwendigen Schritte einzuleiten.1 In Erwägung aller Umstände bewilligte er dies. Er sagte weiterhin zu, sich nach Abschluß der derzeitigen Beratungen des Schwäbischen Bundes über die Bundeshilfe zur Rückgewinnung des Unterpfands, an denen er persönlich teilnimmt, unverzüglich zum Landschaftsausschuß nach Landshut zu begeben, um gemeinsam eine endgültige Entscheidung zu treffen. Er kann demzufolge derzeit keinesfalls zum Kg. nach Überlingen kommen.
Falls er ihm jedoch, wozu er gemäß der Anheimstellung durch die Gegenseite befugt ist, das Unterpfand übergibt und Pfgf. Friedrich zur Annahme des in Salzburg gemachten Š
kgl. Vorschlags veranlaßt, so will er trotz seiner gesundheitlichen Probleme nach Überlingen reisen.
[2.] Der Kg. hat die in Augsburg versammelten Bundesstände aufgefordert, ihn zur Zustimmung zur Sequestration des Unterpfands bis zum Abschluß der Verhandlungen zu bewegen [Nr.
79]. Er hat den entsprechenden Antrag des Bundes an ihn abgewiesen; er würde damit die Vereinbarungen mit seinen Landständen brechen. Dies wäre überdies mit dem kgl. [Kölner] Spruch und der kgl. Deklaration2 wie auch mit den bisherigen Verhandlungsergebnissen nicht vereinbar.
s.l., s.d., jedoch Augsburg, 16. April 1507.3
München, HStA, KÄA 3136, fol. 213–214’ (Konz.).