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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 817 Weisung Kg. Maximilians an Wilhelm Güss von Güssenberg (Schwäbischer Bundeshauptmann der Kff. und Ff.) »
Der RT zu Konstanz hat eine beträchtliche Hilfe für seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone bewilligt. Er hat indessen glaubwürdige Warnungen erhalten, und auch deren Vorgehen läßt erkennen, daß der Kg. von Frankreich und seine Parteigänger den Romzug verhindern wollen, um ihm und der deutschen Nation die Kaiserwürde zu entziehen. Der frz. Kg. steht in Verhandlungen, um ihm die Eidgenossen, die die Unterstützung des Romzuges zugesagt haben, abspenstig zu machen. Venedig hat, ebenfalls um den Romzug zu verhindern und die Erblande anzugreifen, 10 000 Mann Reiter- und Fußtruppen mit Artillerie an den Grenzen zu Tirol zusammengezogen. Ihm als röm. Kg. und Ehg. von Österreich obliegt die Sorge für die Ehre und Wohlfahrt der deutschen Nation, er muß sich deshalb den Absichten Frankreichs und Venedigs wie auch ihrer Anhänger und Verbündeten entgegenstellen. Befiehlt ihm, unverzüglich einen Schwäbischen Bundestag zum 8. Januar (St. Erhartz tag) nach Ulm auszuschreiben, wo die bevollmächtigten Bundesgesandten darüber beraten sollen, wie gegen Frankreich, Venedig und die Eidgenossen samt ihren Anhängern und Verbündeten vorgegangen, das Reich und das Haus Österreich geschützt und die Kaiserwürde für die deutsche Nation bewahrt werden kann.
Memmingen, 15. Dezember 1507.
Bamberg, StA, C 3, Nr. 625, fol. 100–100’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2017, fol. 392–392’ (wie A) = B.
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« Nr. 817 Weisung Kg. Maximilians an Wilhelm Güss von Güssenberg (Schwäbischer Bundeshauptmann der Kff. und Ff.) »
Der RT zu Konstanz hat eine beträchtliche Hilfe für seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone bewilligt. Er hat indessen glaubwürdige Warnungen erhalten, und auch deren Vorgehen läßt erkennen, daß der Kg. von Frankreich und seine Parteigänger den Romzug verhindern wollen, um ihm und der deutschen Nation die Kaiserwürde zu entziehen. Der frz. Kg. steht in Verhandlungen, um ihm die Eidgenossen, die die Unterstützung des Romzuges zugesagt haben, abspenstig zu machen. Venedig hat, ebenfalls um den Romzug zu verhindern und die Erblande anzugreifen, 10 000 Mann Reiter- und Fußtruppen mit Artillerie an den Grenzen zu Tirol zusammengezogen. Ihm als röm. Kg. und Ehg. von Österreich obliegt die Sorge für die Ehre und Wohlfahrt der deutschen Nation, er muß sich deshalb den Absichten Frankreichs und Venedigs wie auch ihrer Anhänger und Verbündeten entgegenstellen. Befiehlt ihm, unverzüglich einen Schwäbischen Bundestag zum 8. Januar (St. Erhartz tag) nach Ulm auszuschreiben, wo die bevollmächtigten Bundesgesandten darüber beraten sollen, wie gegen Frankreich, Venedig und die Eidgenossen samt ihren Anhängern und Verbündeten vorgegangen, das Reich und das Haus Österreich geschützt und die Kaiserwürde für die deutsche Nation bewahrt werden kann.
Memmingen, 15. Dezember 1507.
Bamberg, StA, C 3, Nr. 625, fol. 100–100’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2017, fol. 392–392’ (wie A) = B.