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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 820 Gf. Bernhard von Solms-Braunfels an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg »
Im Konstanzer Reichsanschlag zur Romzughilfe sind auch sie beide aufgeführt. Wie er weiß, haben einige [Wetterauer] Gff. eine Gesandtschaft zum röm. Kg. abgefertigt, der versehung, solichs abzuteydingen. Auf dem Grafentag zu Mainz haben diese Gesandten berichtet, daß der röm. Kg. auf der Bargeldhilfe und den auferlegten Reiterkontingenten – oder einer entsprechenden Geldzahlung – bestehe, jedoch zu einem Nachlaß beim Fußvolk bereit sei. Zugleich habe er indessen dem Fiskal Befehl erteilt, gegen Ungehorsame zu prozessieren. Auf ihre Beiträge seien schon jetzt viele Anleihen aufgenommen worden.
Die ihnen benachbarten Gff. haben ihr Einverständnis bekundet. Gf. Eberhard von Königstein will sich sogar selbst darum bemühen, daß die Reiter und das Geld binnen 14 Tagen abgeschickt werden. Sie beide waren an der Gesandtschaft an den Kg. nicht beteiligt, sollten jedoch auch nicht allein als ungehorsam darstehen. Er schlägt deshalb eine gemeinsame Gesandtschaft an den kgl. Hof vor, um eine Reduzierung der Forderung auf die Geldhilfe und das Reiterkontingent zu erreichen. Falls sich der Kg., wie er erwartet, in oder in der Nähe von Straßburg aufhält, sollten sie beide persönlich mit ihm sprechen, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen und zu verhindern, daß ihre Nachbarn – die doch sonderlich gerne mit uns zwyen zu schaffen hetten – zu Exekutoren ernannt werden. Bittet ihn, ihm schriftlich seine Meinung dazu mitzuteilen.1
s.l., 26. Dezember 1507 (sontag St. Stefans tag).
Wiesbaden, HStA, Abt. 171, R 423, fol. 33–33’ (Or., Kanzleiverm.: Heruf ist geantwort, das diß m. gn. H. Mgf. [Christoph von Baden] abetragen sulle.).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Nr. 820 Gf. Bernhard von Solms-Braunfels an Gf. Johann von Nassau-Dillenburg »
Im Konstanzer Reichsanschlag zur Romzughilfe sind auch sie beide aufgeführt. Wie er weiß, haben einige [Wetterauer] Gff. eine Gesandtschaft zum röm. Kg. abgefertigt, der versehung, solichs abzuteydingen. Auf dem Grafentag zu Mainz haben diese Gesandten berichtet, daß der röm. Kg. auf der Bargeldhilfe und den auferlegten Reiterkontingenten – oder einer entsprechenden Geldzahlung – bestehe, jedoch zu einem Nachlaß beim Fußvolk bereit sei. Zugleich habe er indessen dem Fiskal Befehl erteilt, gegen Ungehorsame zu prozessieren. Auf ihre Beiträge seien schon jetzt viele Anleihen aufgenommen worden.
Die ihnen benachbarten Gff. haben ihr Einverständnis bekundet. Gf. Eberhard von Königstein will sich sogar selbst darum bemühen, daß die Reiter und das Geld binnen 14 Tagen abgeschickt werden. Sie beide waren an der Gesandtschaft an den Kg. nicht beteiligt, sollten jedoch auch nicht allein als ungehorsam darstehen. Er schlägt deshalb eine gemeinsame Gesandtschaft an den kgl. Hof vor, um eine Reduzierung der Forderung auf die Geldhilfe und das Reiterkontingent zu erreichen. Falls sich der Kg., wie er erwartet, in oder in der Nähe von Straßburg aufhält, sollten sie beide persönlich mit ihm sprechen, um ein gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen und zu verhindern, daß ihre Nachbarn – die doch sonderlich gerne mit uns zwyen zu schaffen hetten – zu Exekutoren ernannt werden. Bittet ihn, ihm schriftlich seine Meinung dazu mitzuteilen.1
s.l., 26. Dezember 1507 (sontag St. Stefans tag).
Wiesbaden, HStA, Abt. 171, R 423, fol. 33–33’ (Or., Kanzleiverm.: Heruf ist geantwort, das diß m. gn. H. Mgf. [Christoph von Baden] abetragen sulle.).