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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« ŠNr. 839 Weisung Ks. Maximilians an das Regiment zu Innsbruck »
Befiehlt ihnen nach der Annahme des Kaisertitels, daß sein Titel in den in seinem Namen ausgehenden Schreiben aus der Tiroler Kanzlei künftig gemäß dem folgenden Verzeichnis zu führen ist. In Schreiben an ihn sollen sie künftig des Titel des Kaisers ohne Zusatz verwenden.
In offenen Briefen: Wir Maximilian, von Gots genaden erwelter röm. Ks., zu allen zeiten merer des Reichs, in Germanien, zu Hungern, Dalmacien, Croacien etc. Kg., Ehg. zu Osterreich, Hg. zu Burgundi, zu Brabant und Pfgf. etc.
In Missiven: Maximilian von Gots genaden e[rwählter] röm. Ks. etc.
Zeichnungsvermerke: Ad mandatum domini cesaris proprium oder in consilio bzw. Commissio domini cesaris propria oder in consilio.
Der Schluß der Reich1 bleibt wie sunst.
Und wer der ksl. Mt. fur sich selbst schreybt, der sol frey Ks. on additz schreyben.2
Neustift, 17. Februar 1508; präs. Innsbruck, 20. Februar.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 37, fol. 15’-16 (Kop.).
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« ŠNr. 839 Weisung Ks. Maximilians an das Regiment zu Innsbruck »
Befiehlt ihnen nach der Annahme des Kaisertitels, daß sein Titel in den in seinem Namen ausgehenden Schreiben aus der Tiroler Kanzlei künftig gemäß dem folgenden Verzeichnis zu führen ist. In Schreiben an ihn sollen sie künftig des Titel des Kaisers ohne Zusatz verwenden.
In offenen Briefen: Wir Maximilian, von Gots genaden erwelter röm. Ks., zu allen zeiten merer des Reichs, in Germanien, zu Hungern, Dalmacien, Croacien etc. Kg., Ehg. zu Osterreich, Hg. zu Burgundi, zu Brabant und Pfgf. etc.
In Missiven: Maximilian von Gots genaden e[rwählter] röm. Ks. etc.
Zeichnungsvermerke: Ad mandatum domini cesaris proprium oder in consilio bzw. Commissio domini cesaris propria oder in consilio.
Der Schluß der Reich1 bleibt wie sunst.
Und wer der ksl. Mt. fur sich selbst schreybt, der sol frey Ks. on additz schreyben.2
Neustift, 17. Februar 1508; präs. Innsbruck, 20. Februar.
Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 37, fol. 15’-16 (Kop.).