Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 841 Verschreibung Ks. Maximilians für Hans von Landau (ksl. Rat und Reichsschatzmeister) »
Hans von Landau hat auf seinen Wunsch hin zugesagt, die ksl. Reiter in Freiburg, Villingen und Stockach auszulösen, wofür er bis zu 6000 fl. aufwenden muß. Er sagt ihm dafür zu, also das wir in auf unser und des Hl. Reich ansleg, zu Colen und Costenz angelegt, so noch nit ausgericht sein, verweisen und im darumb gnugsam verschreibung, mandat und ander notdurftig brief geben, auch darumb ferrer kain brief nit ausgeen lassen noch sunst kain irrung daran tun sollen und wollen. Falls diese Gelder zur Deckung der Forderung Landaus nicht ausreichen sollten, soll er in anderer Weise zufriedengestellt werden.1
ŠToblach, 25. Februar 1508.
Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 3, fol. 152–152’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 841 Verschreibung Ks. Maximilians für Hans von Landau (ksl. Rat und Reichsschatzmeister) »
Hans von Landau hat auf seinen Wunsch hin zugesagt, die ksl. Reiter in Freiburg, Villingen und Stockach auszulösen, wofür er bis zu 6000 fl. aufwenden muß. Er sagt ihm dafür zu, also das wir in auf unser und des Hl. Reich ansleg, zu Colen und Costenz angelegt, so noch nit ausgericht sein, verweisen und im darumb gnugsam verschreibung, mandat und ander notdurftig brief geben, auch darumb ferrer kain brief nit ausgeen lassen noch sunst kain irrung daran tun sollen und wollen. Falls diese Gelder zur Deckung der Forderung Landaus nicht ausreichen sollten, soll er in anderer Weise zufriedengestellt werden.1
ŠToblach, 25. Februar 1508.
Wien, HHStA, Maximiliana, Fasz. 18, Konv. 3, fol. 152–152’ (Konz. mit ex.-Verm., Registraturverm. G[abriel Kramer]).