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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« ŠNr. 861 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte »
[1.] Der Kg. hat die versammelten Städte durch seinen Rat Wilhelm Güss von Güssenberg ersucht, die geforderten Anteile an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Truppenhilfe für den Romzug in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen.1 Die Städte haben darüber beraten und es bei ihrer früheren schriftlichen Ablehnung [Nr.
856] und den darin geltend gemachten Gründen bleiben lassen. Sie wiesen darauf hin, daß sie beschlossen hätten, sich nicht voneinander trennen zu lassen, sondern den Konstanzer Reichsabschied zu vollziehen und ihren Anteil an der Romzughilfe durch Stellung von Truppen zu leisten. Der kgl. Gesandte wurde gebeten, diese Antwort dem Kg. zu überbringen.2
[2.] Der Kg. hat außerdem einige Städte aufgefordert, ihren Anteil an der Romzughilfe dem kgl. Kammermeister und Pfleger zu Donauwörth (Werd) [Balthasar Wolf von Wolfsthal] und Georg von Emershofen zuzustellen.3 Auch zu diesem Punkt wurde beschlossen, daß diese Städte in gleicher Weise wie beim vorigen Punkt antworten und sich nicht voneinander trennen lassen sollten.
[3.] Nach dem Vortrag des Speyerer Städteabschieds wurde bezüglich des Artikels über die Romzughilfe beschlossen, daß Wilhelm Marschall [von Pappenheim] und Jörg Langenmantel (Bürgermeister zu Augsburg) für sechs Monate die Aufsicht über die reichsstädtischen Kontingente führen und unter Hinzuziehung weiterer ihnen geeignet erscheinender Personen in allen Angelegenheiten zum Besten der Städte verfahren sollen.
[4.] Die übrigen Artikel des Speyerer Städteabschieds bleiben auf sich beruhen.
Ulm, 27. September 1507 (montag vor St. Michels tag).
Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A 17/4, fol. 268–268’ (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 74–74’ (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).
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[1.] Der Kg. hat die versammelten Städte durch seinen Rat Wilhelm Güss von Güssenberg ersucht, die geforderten Anteile an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Truppenhilfe für den Romzug in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen.1 Die Städte haben darüber beraten und es bei ihrer früheren schriftlichen Ablehnung [Nr.
856] und den darin geltend gemachten Gründen bleiben lassen. Sie wiesen darauf hin, daß sie beschlossen hätten, sich nicht voneinander trennen zu lassen, sondern den Konstanzer Reichsabschied zu vollziehen und ihren Anteil an der Romzughilfe durch Stellung von Truppen zu leisten. Der kgl. Gesandte wurde gebeten, diese Antwort dem Kg. zu überbringen.2
[2.] Der Kg. hat außerdem einige Städte aufgefordert, ihren Anteil an der Romzughilfe dem kgl. Kammermeister und Pfleger zu Donauwörth (Werd) [Balthasar Wolf von Wolfsthal] und Georg von Emershofen zuzustellen.3 Auch zu diesem Punkt wurde beschlossen, daß diese Städte in gleicher Weise wie beim vorigen Punkt antworten und sich nicht voneinander trennen lassen sollten.
[3.] Nach dem Vortrag des Speyerer Städteabschieds wurde bezüglich des Artikels über die Romzughilfe beschlossen, daß Wilhelm Marschall [von Pappenheim] und Jörg Langenmantel (Bürgermeister zu Augsburg) für sechs Monate die Aufsicht über die reichsstädtischen Kontingente führen und unter Hinzuziehung weiterer ihnen geeignet erscheinender Personen in allen Angelegenheiten zum Besten der Städte verfahren sollen.
[4.] Die übrigen Artikel des Speyerer Städteabschieds bleiben auf sich beruhen.
Ulm, 27. September 1507 (montag vor St. Michels tag).
Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A 17/4, fol. 268–268’ (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 74–74’ (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).