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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 868 Rat der Stadt Augsburg an Dr. Matthäus Neithart (Schwäbischer Bundeshauptmann der Städte) »
Ein kgl. Bote übergab am 30. September dem Bürgermeister Jörg Langenmantel das in Abschrift beiliegende kgl. Schreiben [Nr. 866a] und bat, alle Augsburger Kaufleute zusammenzurufen, um diesen ein offenes gesiegeltes kgl. Mandat (Beilage A) [Nr. 865] zuzustellen. Da die Kaufleute derzeit nicht alle in Augsburg sind, erhielt der Bürgermeister gestern das kgl. Mandat ausgehändigt und hörte dazu den mündlichen Vortrag des Boten an, wonach die Kaufleute gewarnt werden sollten, daß ihnen ein weiteres Mandat (Beilage B) [Nr. 866b] zugehen werde, wenn sie dem kgl. Wunsch nicht willfahren würden. Falls diese beschwerliche Neuerung durchgesetzt würde, hätte dies nicht nur den Niedergang der im Mandat benannten Städte und ihrer Kaufleute zur Folge, sondern wäre auch für die übrigen Frei- und Reichsstädte ebenso wie für die höheren Stände von Nachteil. Bitten um die unverzügliche Einberufung eines Bundesstädtetages, der darüber beraten soll, wie die betroffenen Städte und die Kaufleute von diesem beschwerlichem und unerhörten Ansinnen befreit werden können.1
Augsburg, 2. Oktober 1507.
Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 25, unfol. (Or. Perg. m. S.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger) = B.
Druck:
Simonsfeld
, Fondaco I, Nr. 651, S. 357f.
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« Nr. 868 Rat der Stadt Augsburg an Dr. Matthäus Neithart (Schwäbischer Bundeshauptmann der Städte) »
Ein kgl. Bote übergab am 30. September dem Bürgermeister Jörg Langenmantel das in Abschrift beiliegende kgl. Schreiben [Nr. 866a] und bat, alle Augsburger Kaufleute zusammenzurufen, um diesen ein offenes gesiegeltes kgl. Mandat (Beilage A) [Nr. 865] zuzustellen. Da die Kaufleute derzeit nicht alle in Augsburg sind, erhielt der Bürgermeister gestern das kgl. Mandat ausgehändigt und hörte dazu den mündlichen Vortrag des Boten an, wonach die Kaufleute gewarnt werden sollten, daß ihnen ein weiteres Mandat (Beilage B) [Nr. 866b] zugehen werde, wenn sie dem kgl. Wunsch nicht willfahren würden. Falls diese beschwerliche Neuerung durchgesetzt würde, hätte dies nicht nur den Niedergang der im Mandat benannten Städte und ihrer Kaufleute zur Folge, sondern wäre auch für die übrigen Frei- und Reichsstädte ebenso wie für die höheren Stände von Nachteil. Bitten um die unverzügliche Einberufung eines Bundesstädtetages, der darüber beraten soll, wie die betroffenen Städte und die Kaufleute von diesem beschwerlichem und unerhörten Ansinnen befreit werden können.1
Augsburg, 2. Oktober 1507.
Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 25, unfol. (Or. Perg. m. S.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger) = B.
Druck:
Simonsfeld
, Fondaco I, Nr. 651, S. 357f.