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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 87 Schwäbische Bundesversammlung in Überlingen an Hg. Albrecht IV. von Bayern »
[1.] Etliche Teilnehmer am Bundestag, die zuvor in Konstanz waren, haben berichtet, daß der Kg. ihm erneut geschrieben habe und ihn durch Gesandte habe auffordern lassen, persönlich zum RT nach Konstanz zu kommen, verbunden mit dem Angebot, seine Angelegenheiten vorrangig zu behandeln und zu einem für ihn günstigen Ende zu bringen. Sie, die Bundesstände, haben ebenfalls erfahren, daß die Kff. und Ff. in Konstanz, sowohl Bundesstände als auch Nichtmitglieder, sich im Falle seines Erscheinens darum bemühen wollen, daß euer ftl. Gn. sachen vor allen dingen und eer, als kain handlung in des Reichs sachen furgenomen, euern ftl. Gn. zu eern und gutem ausgetragen und beschlossen werden.
[2.] Die Bundesstände haben darüber beraten und sind zu dem Schluß gelangt, falls er das Erscheinen auf dem RT aus triftigen Gründen ablehne und sich mithilfe des Bundes des Unterpfandes bemächtige, so sei damit für ihn dennoch die Angelegenheit noch nicht erledigt, zumal da die Ungnade des Kg. zu befürchten sei. Dem kann er durch den persönlichen Besuch des RT vorbeugen, worum sie ihn hiermit bitten. Sagen ihre Unterstützung zu. Falls er zum RT kommt, bitten sie, den Termin für die Bundeshilfe um einen Monat zu verlängern und dies durch den Überbringer dieses Schreibens mitzuteilen, damit sich die Bundeshauptleute danach richten können. Keinesfalls geht es ihnen darum, die Bundeshilfe zu verzögern.1
Überlingen, 10. Mai 1507 (montags nach vocem jocunditatis).
München, HStA, KÄA 2017, [nach fol. 376] (Or.).
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« Nr. 87 Schwäbische Bundesversammlung in Überlingen an Hg. Albrecht IV. von Bayern »
[1.] Etliche Teilnehmer am Bundestag, die zuvor in Konstanz waren, haben berichtet, daß der Kg. ihm erneut geschrieben habe und ihn durch Gesandte habe auffordern lassen, persönlich zum RT nach Konstanz zu kommen, verbunden mit dem Angebot, seine Angelegenheiten vorrangig zu behandeln und zu einem für ihn günstigen Ende zu bringen. Sie, die Bundesstände, haben ebenfalls erfahren, daß die Kff. und Ff. in Konstanz, sowohl Bundesstände als auch Nichtmitglieder, sich im Falle seines Erscheinens darum bemühen wollen, daß euer ftl. Gn. sachen vor allen dingen und eer, als kain handlung in des Reichs sachen furgenomen, euern ftl. Gn. zu eern und gutem ausgetragen und beschlossen werden.
[2.] Die Bundesstände haben darüber beraten und sind zu dem Schluß gelangt, falls er das Erscheinen auf dem RT aus triftigen Gründen ablehne und sich mithilfe des Bundes des Unterpfandes bemächtige, so sei damit für ihn dennoch die Angelegenheit noch nicht erledigt, zumal da die Ungnade des Kg. zu befürchten sei. Dem kann er durch den persönlichen Besuch des RT vorbeugen, worum sie ihn hiermit bitten. Sagen ihre Unterstützung zu. Falls er zum RT kommt, bitten sie, den Termin für die Bundeshilfe um einen Monat zu verlängern und dies durch den Überbringer dieses Schreibens mitzuteilen, damit sich die Bundeshauptleute danach richten können. Keinesfalls geht es ihnen darum, die Bundeshilfe zu verzögern.1
Überlingen, 10. Mai 1507 (montags nach vocem jocunditatis).
München, HStA, KÄA 2017, [nach fol. 376] (Or.).