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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 880 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen 1 »
[1.] Er hat die durch Dr. Matthäus Neithart und andere Gesandte vorgebrachte Erklärung wegen der geforderten Anleihe angehört. Es trifft zu, daß die in ihrer Stadt ansässigen Kaufleute als Einzelpersonen Memminger Bürger sind, ihrer Obrigkeit unterstehen und Steuern und andere Abgaben und Leistungen für die Stadt aufbringen. Die Handelsgesellschaften als solche sind jedoch allein Kg. und Reich zugehörig. Sie zahlen keine Abgaben an die Stadt, erwirtschaften ihre Gewinne hauptsächlich im Reich und schmälern dabei den Gewinn der einfachen Kaufleute. Es ist deshalb billig, daß sie Kg. und Reich in wichtigen Angelegenheiten neben anderen Ständen unterstützen.
[2.] Befiehlt ihnen, die bei ihnen ansässigen Kaufleute auf den von Dr. Neithart anberaumten Tag zu bescheiden. Er wird seinerseits kgl. Räte dorthin entsenden, um die Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen, wie dann solchs durch Kff., Ff. und ander stende des Hl. Reichs auf dem jungstgehalten tag zu Costenz der merglichen notturft Šnach furgenomen ist. Die Kaufleute sollen dem nachkommen, damit er nicht in anderer Weise gegen sie vorgehen muß.
Angelberg, 15. November 1507.
Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).
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« Nr. 880 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen 1 »
[1.] Er hat die durch Dr. Matthäus Neithart und andere Gesandte vorgebrachte Erklärung wegen der geforderten Anleihe angehört. Es trifft zu, daß die in ihrer Stadt ansässigen Kaufleute als Einzelpersonen Memminger Bürger sind, ihrer Obrigkeit unterstehen und Steuern und andere Abgaben und Leistungen für die Stadt aufbringen. Die Handelsgesellschaften als solche sind jedoch allein Kg. und Reich zugehörig. Sie zahlen keine Abgaben an die Stadt, erwirtschaften ihre Gewinne hauptsächlich im Reich und schmälern dabei den Gewinn der einfachen Kaufleute. Es ist deshalb billig, daß sie Kg. und Reich in wichtigen Angelegenheiten neben anderen Ständen unterstützen.
[2.] Befiehlt ihnen, die bei ihnen ansässigen Kaufleute auf den von Dr. Neithart anberaumten Tag zu bescheiden. Er wird seinerseits kgl. Räte dorthin entsenden, um die Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen, wie dann solchs durch Kff., Ff. und ander stende des Hl. Reichs auf dem jungstgehalten tag zu Costenz der merglichen notturft Šnach furgenomen ist. Die Kaufleute sollen dem nachkommen, damit er nicht in anderer Weise gegen sie vorgehen muß.
Angelberg, 15. November 1507.
Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).