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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 887 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte »
[1.] Die zu diesem Tag entsandten kgl. Räte wurden bei den Vertretern der Städte und Handelsgesellschaften erneut wegen der geforderten Anleihe vorstellig und ermahnten die Städte unter anderem, sich nicht weiter für die Gesellschaften einzusetzen. Die Räte erhielten daraufhin eine schriftliche Antwort an den Kg. [Nr.
886] mit der Bitte, von dieser Forderung abzustehen und die Rechte und Freiheiten der Städte und der Gesellschafter als ihren Bürgern zu respektieren. Daraufhin stellten die kgl. Gesandten den anwesenden Vertretern der Gesellschaften befehlsgemäß Zitationen vor das kgl. Kammergericht [Nr.
884] zu, erklärten sich jedoch zugleich bereit, die ihnen übergebene Antwort dem Kg. vorzulegen und sich auch in deren Sinne bei diesem einzusetzen.
Obwohl die Vorladungen rechtlich anfechtbar wären, haben die Gesandten der Städte den Vertretern der Handelsgesellschaften geraten, den Termin vor dem kgl. Kammergericht wahrzunehmen. Dies wurde akzeptiert. Die Städte haben zudem beschlossen, ihre Interessen in dieser Angelegenheit durch einen Prokurator am Kammergericht vertreten zu lassen. Die anwesenden Rechtsgelehrten der Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm sollen für den Prokurator ein Memorial für die Verhandlungen am Kammergericht erstellen. Auf dem Gerichtstag werden dem Prokurator und den Anwälten der Gesellschaften folgende Vertreter Šder Bundesstädte zur Seite gestellt: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann) sowie je ein Rechtsgelehrter aus Augsburg und Nürnberg.1
Weiter sollen die vier ausschreibenden Städte in Anbetracht der Wichtigkeit der Angelegenheit auf der Grundlage des letzten Speyerer Städteabschieds [Nr.
859, Pkt. 3] einen allgemeinen Städtetag einberufen, der über Maßnahmen beraten soll, wie man den Kg. zur Einstellung des rechtlichen Verfahrens bewegen kann. Als Teilnehmer für die Bundesstädte sind vorgesehen: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg), Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter d. J. (Bürgermeister zu Esslingen) und Konrad Erer (Bürgermeister zu Heilbronn).
[2. Romzugskontingent der Bundesstädte in Konstanz; Nr.
862].
[3.] Da die Zustände allgemein besorgniserregend sind und die Städte voraussichtlich mehr als andere Stände darunter zu leiden haben, hat man darüber beraten, zwei dem Kg. nahestehende Personen mit dessen Zustimmung gegen eine jährliche Zahlung von zusammen 200–250 fl. mit der Vertretung der städtischen Interessen am kgl. Hof zu betrauen. Dadurch könnte man die Ausgaben für Gesandtschaften reduzieren, überdies stünde man in ständigem Kontakt zum Kg. und könnte so weitere erhebliche Kosten sparen. Da etliche Gesandte bei diesem Punkt fehlende Vollmacht geltend machten, wurde beschlossen, daß jede Stadt binnen vierzehn Tagen ihr Votum dazu dem Hauptmann zukommen lassen soll, um dann gemäß dem Wunsch der Mehrheit zu verfahren.2
[4.] Ungeachtet des letzten Abschieds blieben abermals etliche Städte der Versammlung fern. Die anwesenden Gesandten haben sich darüber beschwert. Angesichts der Wichtigkeit der Beratungspunkte sind die negativen Folgen für die Städte jetzt noch gar nicht absehbar. Sie erwarten deshalb, daß künftig keine Stadt die Kosten scheut und es unterläßt, an den Bundesversammlungen teilzunehmen.a
ŠUlm, wahrscheinlich 23. November 1507.3
Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 184, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, KÄA 2013, fol. 217–218’ (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 92–94 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).
Regest:
Klüpfel
, Urkunden II, S. 12–14.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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[1.] Die zu diesem Tag entsandten kgl. Räte wurden bei den Vertretern der Städte und Handelsgesellschaften erneut wegen der geforderten Anleihe vorstellig und ermahnten die Städte unter anderem, sich nicht weiter für die Gesellschaften einzusetzen. Die Räte erhielten daraufhin eine schriftliche Antwort an den Kg. [Nr.
886] mit der Bitte, von dieser Forderung abzustehen und die Rechte und Freiheiten der Städte und der Gesellschafter als ihren Bürgern zu respektieren. Daraufhin stellten die kgl. Gesandten den anwesenden Vertretern der Gesellschaften befehlsgemäß Zitationen vor das kgl. Kammergericht [Nr.
884] zu, erklärten sich jedoch zugleich bereit, die ihnen übergebene Antwort dem Kg. vorzulegen und sich auch in deren Sinne bei diesem einzusetzen.
Obwohl die Vorladungen rechtlich anfechtbar wären, haben die Gesandten der Städte den Vertretern der Handelsgesellschaften geraten, den Termin vor dem kgl. Kammergericht wahrzunehmen. Dies wurde akzeptiert. Die Städte haben zudem beschlossen, ihre Interessen in dieser Angelegenheit durch einen Prokurator am Kammergericht vertreten zu lassen. Die anwesenden Rechtsgelehrten der Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm sollen für den Prokurator ein Memorial für die Verhandlungen am Kammergericht erstellen. Auf dem Gerichtstag werden dem Prokurator und den Anwälten der Gesellschaften folgende Vertreter Šder Bundesstädte zur Seite gestellt: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann) sowie je ein Rechtsgelehrter aus Augsburg und Nürnberg.1
Weiter sollen die vier ausschreibenden Städte in Anbetracht der Wichtigkeit der Angelegenheit auf der Grundlage des letzten Speyerer Städteabschieds [Nr.
859, Pkt. 3] einen allgemeinen Städtetag einberufen, der über Maßnahmen beraten soll, wie man den Kg. zur Einstellung des rechtlichen Verfahrens bewegen kann. Als Teilnehmer für die Bundesstädte sind vorgesehen: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg), Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter d. J. (Bürgermeister zu Esslingen) und Konrad Erer (Bürgermeister zu Heilbronn).
[2. Romzugskontingent der Bundesstädte in Konstanz; Nr.
862].
[3.] Da die Zustände allgemein besorgniserregend sind und die Städte voraussichtlich mehr als andere Stände darunter zu leiden haben, hat man darüber beraten, zwei dem Kg. nahestehende Personen mit dessen Zustimmung gegen eine jährliche Zahlung von zusammen 200–250 fl. mit der Vertretung der städtischen Interessen am kgl. Hof zu betrauen. Dadurch könnte man die Ausgaben für Gesandtschaften reduzieren, überdies stünde man in ständigem Kontakt zum Kg. und könnte so weitere erhebliche Kosten sparen. Da etliche Gesandte bei diesem Punkt fehlende Vollmacht geltend machten, wurde beschlossen, daß jede Stadt binnen vierzehn Tagen ihr Votum dazu dem Hauptmann zukommen lassen soll, um dann gemäß dem Wunsch der Mehrheit zu verfahren.2
[4.] Ungeachtet des letzten Abschieds blieben abermals etliche Städte der Versammlung fern. Die anwesenden Gesandten haben sich darüber beschwert. Angesichts der Wichtigkeit der Beratungspunkte sind die negativen Folgen für die Städte jetzt noch gar nicht absehbar. Sie erwarten deshalb, daß künftig keine Stadt die Kosten scheut und es unterläßt, an den Bundesversammlungen teilzunehmen.a
ŠUlm, wahrscheinlich 23. November 1507.3
Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 184, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, KÄA 2013, fol. 217–218’ (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 92–94 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).
Regest:
Klüpfel
, Urkunden II, S. 12–14.