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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 888 Dr. Matthäus Neithart (Bundeshauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg) im Namen der Schwäbischen Bundesstädte an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt »
Der röm. Kg. forderte vor einiger Zeit von den Handelsgesellschaften, auch zum Nachteil ihrer Heimatstädte, eine beträchtliche Anleihe für den Romzug. Er berief sich dabei auf eine Bewilligung der auf dem Konstanzer RT versammelten Stände, erklärte die Gesellschaften als unmittelbar Kg. und Reich unterworfen und forderte die Städte deshalb auf, sich nicht für diese einzusetzen. Eine Gesandtschaft der Schwäbischen Bundesstädte zum röm. Kg. hat in dieser Sache nichts erreicht. Vielmehr erneuerten kgl. Gesandte auf dem Bundestag zu Ulm diese Forderung und übergaben den Vertretern der Handelsgesellschaften schließlich Ladungen vor das kgl. Kammergericht [Nr.
884].
Diese Sache betrifft nicht nur die Schwäbischen Bundesstädte, sondern alle Städte. Denn der Kg. hat bei den Verhandlungen geäußert, daß er die Gesellschaften in anderen Orten in gleicher Weise angehen wolle. Entweder ist dies schon geschehen oder es wird noch eintreten. Sie sind deshalb zu dem Ergebnis gelangt, daß die Frei- und Reichsstädte gemeinsam darüber beraten müßten, wie diesem nicht hinnehmbaren Vorgehen des Kg. zu begegnen sei. Auf dem letzten Städtetag zu Speyer wurde beschlossen, daß die vier ausschreibenden Städte sich gemeinsam beraten und einen neuen Städtetag einberufen sollen, sobald der Kg. einen neuen RT einberuft oder irgendwelche Mandate ausgehen [Nr.
859, Pkt. 3]. Die Sache duldet indessen keinen Aufschub; ein vorheriges Treffen der ausschreibenden Städte ist auch nicht notwendig. Bitten deshalb, ohne weitere Präliminarien in ihrem Zirkel unverzüglich einen Städtetag nach Speyer auszuschreiben. Die Gesandten sollen sich am Abend des 23. Januar (sontag nach St. Sebastians tag) dort einfinden.1 Die Vertreter Augsburgs und Nürnbergs als zweier ausschreibender Städte haben dieses Procedere bewilligt.2 An Straßburg als die vierte ausschreibende Stadt erging ein entsprechendes Schreiben.
ŠUlm, 26. November 1507 (fritag nach Katherine).
Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [R.S. 40–40b], unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Nordhausen, StdA, R, Ka 4, fol. 22–23 (Kop.) = B.
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« Nr. 888 Dr. Matthäus Neithart (Bundeshauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg) im Namen der Schwäbischen Bundesstädte an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt »
Der röm. Kg. forderte vor einiger Zeit von den Handelsgesellschaften, auch zum Nachteil ihrer Heimatstädte, eine beträchtliche Anleihe für den Romzug. Er berief sich dabei auf eine Bewilligung der auf dem Konstanzer RT versammelten Stände, erklärte die Gesellschaften als unmittelbar Kg. und Reich unterworfen und forderte die Städte deshalb auf, sich nicht für diese einzusetzen. Eine Gesandtschaft der Schwäbischen Bundesstädte zum röm. Kg. hat in dieser Sache nichts erreicht. Vielmehr erneuerten kgl. Gesandte auf dem Bundestag zu Ulm diese Forderung und übergaben den Vertretern der Handelsgesellschaften schließlich Ladungen vor das kgl. Kammergericht [Nr.
884].
Diese Sache betrifft nicht nur die Schwäbischen Bundesstädte, sondern alle Städte. Denn der Kg. hat bei den Verhandlungen geäußert, daß er die Gesellschaften in anderen Orten in gleicher Weise angehen wolle. Entweder ist dies schon geschehen oder es wird noch eintreten. Sie sind deshalb zu dem Ergebnis gelangt, daß die Frei- und Reichsstädte gemeinsam darüber beraten müßten, wie diesem nicht hinnehmbaren Vorgehen des Kg. zu begegnen sei. Auf dem letzten Städtetag zu Speyer wurde beschlossen, daß die vier ausschreibenden Städte sich gemeinsam beraten und einen neuen Städtetag einberufen sollen, sobald der Kg. einen neuen RT einberuft oder irgendwelche Mandate ausgehen [Nr.
859, Pkt. 3]. Die Sache duldet indessen keinen Aufschub; ein vorheriges Treffen der ausschreibenden Städte ist auch nicht notwendig. Bitten deshalb, ohne weitere Präliminarien in ihrem Zirkel unverzüglich einen Städtetag nach Speyer auszuschreiben. Die Gesandten sollen sich am Abend des 23. Januar (sontag nach St. Sebastians tag) dort einfinden.1 Die Vertreter Augsburgs und Nürnbergs als zweier ausschreibender Städte haben dieses Procedere bewilligt.2 An Straßburg als die vierte ausschreibende Stadt erging ein entsprechendes Schreiben.
ŠUlm, 26. November 1507 (fritag nach Katherine).
Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [R.S. 40–40b], unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Nordhausen, StdA, R, Ka 4, fol. 22–23 (Kop.) = B.