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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 890 Ausschreiben Nürnbergs an Schweinfurt »
[1.] Vor einiger Zeit erhob der röm. Kg. gegenüber den Handelsgesellschaften in einigen Bundesstädten die Forderung nach einer Anleihe für den Romzug und begründete dies mit einem Beschluß des Konstanzer RT und der behaupteten Reichsunmittelbarkeit der Gesellschaften. Eine Gesandtschaft der Bundesstädte zum Kg. in dieser Sache blieb ergebnislos. Auf dem letzten Tag der Schwäbischen Bundesstädte in Ulm erneuerten kgl. Gesandte die Forderung und stellten den Vertretern der Gesellschaften am Ende der Verhandlungen Ladungen vor das kgl. Kammergericht [Nr.
884] zu.
[2.] Diese Angelegenheit betrifft nicht nur Nürnberg und die übrigen Bundesstädte, sondern alle Frei- und Reichsstädte. Denn der Kg. äußerte bei den Verhandlungen, daß er seine Forderung auch gegenüber anderen reichsstädtischen Gesellschaften erheben werde. Dies ist ihres Erachtens inzwischen geschehen oder wird in Kürze eintreten. Der Ulmer Tag Šhat deshalb die Einberufung eines Städtetages nach Speyer zum 23. Januar (suntag nach St. Sebastians tag) beschlossen, der beraten soll, wie dieses beschwerlich und untreglich furnemen verhindert werden kann [Nr.
887, Pkt. 1]. Gemäß Städteabschied obliegt es der Stadt Nürnberg, sie zur Teilnahme an dieser Versammlung einzuladen.1 Ihre Gesandten sollten rechtzeitig eintreffen und bevollmächtigt sein, über diese Angelegenheit und andere Punkte des letzten Städteabschieds [Nr.
859] zu beraten.
Nürnberg, 24. Dezember 1507 (hl. cristabend).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 174–175 (Kop., Verm. über gleichlautende Schreiben an Rothenburg/Tauber und Weißenburg).
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« Nr. 890 Ausschreiben Nürnbergs an Schweinfurt »
[1.] Vor einiger Zeit erhob der röm. Kg. gegenüber den Handelsgesellschaften in einigen Bundesstädten die Forderung nach einer Anleihe für den Romzug und begründete dies mit einem Beschluß des Konstanzer RT und der behaupteten Reichsunmittelbarkeit der Gesellschaften. Eine Gesandtschaft der Bundesstädte zum Kg. in dieser Sache blieb ergebnislos. Auf dem letzten Tag der Schwäbischen Bundesstädte in Ulm erneuerten kgl. Gesandte die Forderung und stellten den Vertretern der Gesellschaften am Ende der Verhandlungen Ladungen vor das kgl. Kammergericht [Nr.
884] zu.
[2.] Diese Angelegenheit betrifft nicht nur Nürnberg und die übrigen Bundesstädte, sondern alle Frei- und Reichsstädte. Denn der Kg. äußerte bei den Verhandlungen, daß er seine Forderung auch gegenüber anderen reichsstädtischen Gesellschaften erheben werde. Dies ist ihres Erachtens inzwischen geschehen oder wird in Kürze eintreten. Der Ulmer Tag Šhat deshalb die Einberufung eines Städtetages nach Speyer zum 23. Januar (suntag nach St. Sebastians tag) beschlossen, der beraten soll, wie dieses beschwerlich und untreglich furnemen verhindert werden kann [Nr.
887, Pkt. 1]. Gemäß Städteabschied obliegt es der Stadt Nürnberg, sie zur Teilnahme an dieser Versammlung einzuladen.1 Ihre Gesandten sollten rechtzeitig eintreffen und bevollmächtigt sein, über diese Angelegenheit und andere Punkte des letzten Städteabschieds [Nr.
859] zu beraten.
Nürnberg, 24. Dezember 1507 (hl. cristabend).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 174–175 (Kop., Verm. über gleichlautende Schreiben an Rothenburg/Tauber und Weißenburg).