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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 904 Ausschreiben Zürichs an die eidgenössischen Orte »
Der röm. Kg. ließ durch seinen Gesandten Dr. Hans Schad mitteilen, daß er, nachdem ihm die Eidgenossen Knechte für seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone zugesagt hätten, mit den Reichsständen darüber und über den Reichsanschlag beraten habe und man erst dieser Tage einig geworden sei. Die Angelegenheit erfordere weitere Verhandlungen und eine verbindliche Vereinbarung, damit die Truppenführer und andere Teilnehmer am Romzug Anweisungen für den Anmarsch und andere Einzelheiten hätten. Der Kg. ersuche sie, Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, deshalb, einen eidgenössischen Tag auszuschreiben.
Bitten sie, ihre ausreichend bevollmächtigten Gesandten nach Zürich zu schicken. Diese sollen sich am Abend des 8. August (sontag vor St. Lorenzen tag) in ihren Herbergen einfinden. Der röm. Kg. wird ebenfalls Räte zu dieser Versammlung abordnen.1
Zürich, 26. Juli 1507 (mentag nach St. Jacobs tag apostoli).
Š
Luzern, StA, AKT A 1 F 1, Schachtel 56, unfol. (Or.) = Textvorlage A.
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 131–132 (Or.) = B.
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« Nr. 904 Ausschreiben Zürichs an die eidgenössischen Orte »
Der röm. Kg. ließ durch seinen Gesandten Dr. Hans Schad mitteilen, daß er, nachdem ihm die Eidgenossen Knechte für seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone zugesagt hätten, mit den Reichsständen darüber und über den Reichsanschlag beraten habe und man erst dieser Tage einig geworden sei. Die Angelegenheit erfordere weitere Verhandlungen und eine verbindliche Vereinbarung, damit die Truppenführer und andere Teilnehmer am Romzug Anweisungen für den Anmarsch und andere Einzelheiten hätten. Der Kg. ersuche sie, Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, deshalb, einen eidgenössischen Tag auszuschreiben.
Bitten sie, ihre ausreichend bevollmächtigten Gesandten nach Zürich zu schicken. Diese sollen sich am Abend des 8. August (sontag vor St. Lorenzen tag) in ihren Herbergen einfinden. Der röm. Kg. wird ebenfalls Räte zu dieser Versammlung abordnen.1
Zürich, 26. Juli 1507 (mentag nach St. Jacobs tag apostoli).
Š
Luzern, StA, AKT A 1 F 1, Schachtel 56, unfol. (Or.) = Textvorlage A.
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 131–132 (Or.) = B.