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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 917 Ausschreiben der Stadt Zürich an die Orte Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Basel, Fribourg, Solothurn und Schaffhausen »
Am vergangenen Abend übergab ein berittener kgl. Bote ein Schreiben [Nr.
916], wie es laut dessen Auskunft auch allen übrigen eidgenössischen Orten zugestellt wurde und das vermutlich inzwischen bei ihnen eingegangen ist. [Zusammenfassung des Schreibens].
Ihres Erachtens ist die Angelegenheit wichtig und duldet keinen Aufschub. Sie schreiben deshalb hiermit einen Tag nach Zürich aus. Die Gesandten sollen sich am Abend des Š29. September (St. Michels tag) in ihren Herbergen einfinden. Sie bitten, sich über diese wichtige Sache vorab zu besprechen und ihre Vertreter mit Vollmacht abzufertigen, um an den Beratungen im Interesse von Ruhe und Frieden und zum Wohl und zur Ehre der Eidgenossenschaft teilnehmen zu können.1
Zürich, 20. September 1507 (montags vor St. Mathestag apostoli et ewangeliste).
Zürich, StA, B IV 2, Stück-Nr. 42 (Konz.) = Textvorlage A. Luzern, StA, TG 115, unfol. (Or.) = B.
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 137–139 (Or.) = C.
Teilabdruck:
Gagliardi
, Anteil I, S. 683 Anm. 135 (Adressat: Bern).
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« Nr. 917 Ausschreiben der Stadt Zürich an die Orte Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Basel, Fribourg, Solothurn und Schaffhausen »
Am vergangenen Abend übergab ein berittener kgl. Bote ein Schreiben [Nr.
916], wie es laut dessen Auskunft auch allen übrigen eidgenössischen Orten zugestellt wurde und das vermutlich inzwischen bei ihnen eingegangen ist. [Zusammenfassung des Schreibens].
Ihres Erachtens ist die Angelegenheit wichtig und duldet keinen Aufschub. Sie schreiben deshalb hiermit einen Tag nach Zürich aus. Die Gesandten sollen sich am Abend des Š29. September (St. Michels tag) in ihren Herbergen einfinden. Sie bitten, sich über diese wichtige Sache vorab zu besprechen und ihre Vertreter mit Vollmacht abzufertigen, um an den Beratungen im Interesse von Ruhe und Frieden und zum Wohl und zur Ehre der Eidgenossenschaft teilnehmen zu können.1
Zürich, 20. September 1507 (montags vor St. Mathestag apostoli et ewangeliste).
Zürich, StA, B IV 2, Stück-Nr. 42 (Konz.) = Textvorlage A. Luzern, StA, TG 115, unfol. (Or.) = B.
Solothurn, StA
, Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 137–139 (Or.) = C.
Teilabdruck:
Gagliardi
, Anteil I, S. 683 Anm. 135 (Adressat: Bern).