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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 940 Weisung Kg. Maximilians an den Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und die Beisitzer des kgl. Kammergerichts 1 »
Aufgrund der Beschlüsse des Konstanzer RT, insbesondere in bezug auf das kgl. Kammergericht, hat er Hieronymus von Croaria (Lehrer der Rechte) für ein Jahr zum kgl. Kammerprokuratorfiskal ernannt. Wie sie wissen, wurden auf früheren RTT2 und auch Šdurch den jetzigen Reichsabschied [Nr. 268, § 21] Beschlüsse bezüglich dieses Amtes gefaßt. Er befiehlt ihnen deshalb, mit Croaria über dieses Amt und seine Besoldung zu verhandeln und vor allem sicherzustellen, daß dieser als Fiskal keine anderen Dienstverpflichtungen unterhält oder annimmt. Sie sollen seine Dienstordnung, seine Ernennungsurkunde und alle anderen erforderlichen Schriftstücke aufzusetzen und ihm, dem Kg., zur Ausfertigung zusenden.3
Konstanz, 17. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 61–61’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ. 492, fol. 408–408’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein., irrtümlich datiert auf den 7.8.) = B.
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« Nr. 940 Weisung Kg. Maximilians an den Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und die Beisitzer des kgl. Kammergerichts 1 »
Aufgrund der Beschlüsse des Konstanzer RT, insbesondere in bezug auf das kgl. Kammergericht, hat er Hieronymus von Croaria (Lehrer der Rechte) für ein Jahr zum kgl. Kammerprokuratorfiskal ernannt. Wie sie wissen, wurden auf früheren RTT2 und auch Šdurch den jetzigen Reichsabschied [Nr. 268, § 21] Beschlüsse bezüglich dieses Amtes gefaßt. Er befiehlt ihnen deshalb, mit Croaria über dieses Amt und seine Besoldung zu verhandeln und vor allem sicherzustellen, daß dieser als Fiskal keine anderen Dienstverpflichtungen unterhält oder annimmt. Sie sollen seine Dienstordnung, seine Ernennungsurkunde und alle anderen erforderlichen Schriftstücke aufzusetzen und ihm, dem Kg., zur Ausfertigung zusenden.3
Konstanz, 17. August 1507.
Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 61–61’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ. 492, fol. 408–408’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp. und Gegenz. Serntein., irrtümlich datiert auf den 7.8.) = B.