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I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« ŠNr. 954 Anton Tetzel d. Ä. an Dr. Gregor Lamparter (württembergischer Kanzler) und Konrad Thumb von Neuburg (württembergischer Marschall) »
Er konnte von einer Person am kgl. Hof vertraulich erfahren, daß der Kg. den kurpfälzischen Gesandten am 10. August (eritag St. Laurencien tag) folgenden schriftlichen Bescheid1 gegeben hat: Er habe Kf. Philipp schon früher die Zahlung von 50 000 fl.rh. gegen Übergabe aller Urkunden über die Landvogtei im Elsaß und gegen Übereignung der kgl. Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg zugesagt. Gegenüber dem von kurpfälzischer Seite angegebenen Jahreseinkommen aus der Landvogtei in Höhe von 15 000 fl. komme er nur auf 7000 fl. Falls eine Kommission jedoch zu dem Schluß gelange, daß der Jahresertrag über 9000 fl. liege, werde er 80 000 fl. bezahlen. Wegen der kgl. Ungnade brauche sich der Kf. nicht mehr zu sorgen; er werde ihn gern unterstützen und sei auch bereit, einen Vergleich mit seinen übrigen Kriegsgegnern zu vermitteln. Den kfl. Titel könne er dem Pfgf. aber nicht zurückgeben, da dies gegen die kgl. Pflicht und gegen die Verschreibungen verstoße. Die Führung des Titels sei auch mit der Acht nicht vereinbar. Er habe ihn deshalb auch nicht als Vikar eingesetzt, sondern Kf. Friedrich von Sachsen als Reichsstatthalter. Er habe diesen jedoch nicht zum Vikar ernannt und auch die kurpfälzischen Rechte vorbehalten.
Die kurpfälzischen Räte haben erklärt, den Bescheid dem Kf. überbringen zu wollen, daß sie jedoch aufgrund der durch Serntein in Hagenau erfolgten Zusage einen anderen Abschied erwartet hätten. Die kfl. Räte wollten sich persönlich vom Kg. verabschieden, wurden aber bislang nicht vorgelassen.
Der Kg. beabsichtigte, nach Überlingen überzusetzen und dort die ungarischen Gesandten abzufertigen.2
Dies wollte er, Tetzel, aufgrund ihrer in Konstanz getroffenen Vereinbarung zur Information Hg. Ulrichs mitteilen, um ggf. über weitere Schritte beraten zu können. Er bittet um Geheimhaltung.
[PS] Er bittet, ihm etwaige Neuigkeiten zur Kenntnis zu bringen.
Konstanz, 18. August 1507 (mittwoch nach assumpcionis Marie).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 243–244 (Kop.).
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« ŠNr. 954 Anton Tetzel d. Ä. an Dr. Gregor Lamparter (württembergischer Kanzler) und Konrad Thumb von Neuburg (württembergischer Marschall) »
Er konnte von einer Person am kgl. Hof vertraulich erfahren, daß der Kg. den kurpfälzischen Gesandten am 10. August (eritag St. Laurencien tag) folgenden schriftlichen Bescheid1 gegeben hat: Er habe Kf. Philipp schon früher die Zahlung von 50 000 fl.rh. gegen Übergabe aller Urkunden über die Landvogtei im Elsaß und gegen Übereignung der kgl. Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg zugesagt. Gegenüber dem von kurpfälzischer Seite angegebenen Jahreseinkommen aus der Landvogtei in Höhe von 15 000 fl. komme er nur auf 7000 fl. Falls eine Kommission jedoch zu dem Schluß gelange, daß der Jahresertrag über 9000 fl. liege, werde er 80 000 fl. bezahlen. Wegen der kgl. Ungnade brauche sich der Kf. nicht mehr zu sorgen; er werde ihn gern unterstützen und sei auch bereit, einen Vergleich mit seinen übrigen Kriegsgegnern zu vermitteln. Den kfl. Titel könne er dem Pfgf. aber nicht zurückgeben, da dies gegen die kgl. Pflicht und gegen die Verschreibungen verstoße. Die Führung des Titels sei auch mit der Acht nicht vereinbar. Er habe ihn deshalb auch nicht als Vikar eingesetzt, sondern Kf. Friedrich von Sachsen als Reichsstatthalter. Er habe diesen jedoch nicht zum Vikar ernannt und auch die kurpfälzischen Rechte vorbehalten.
Die kurpfälzischen Räte haben erklärt, den Bescheid dem Kf. überbringen zu wollen, daß sie jedoch aufgrund der durch Serntein in Hagenau erfolgten Zusage einen anderen Abschied erwartet hätten. Die kfl. Räte wollten sich persönlich vom Kg. verabschieden, wurden aber bislang nicht vorgelassen.
Der Kg. beabsichtigte, nach Überlingen überzusetzen und dort die ungarischen Gesandten abzufertigen.2
Dies wollte er, Tetzel, aufgrund ihrer in Konstanz getroffenen Vereinbarung zur Information Hg. Ulrichs mitteilen, um ggf. über weitere Schritte beraten zu können. Er bittet um Geheimhaltung.
[PS] Er bittet, ihm etwaige Neuigkeiten zur Kenntnis zu bringen.
Konstanz, 18. August 1507 (mittwoch nach assumpcionis Marie).
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 243–244 (Kop.).