Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Konstanzer Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Konstanz
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Nr. 971 Städtetag zu Speyer an Kg. Maximilian »
Bürgermeister und Rat der Stadt Worms haben wegen ihres Streits mit dem Bf. und dem Wormser Stiftsklerus schriftlich um eine Fürschrift an ihn, den Kg., gebeten.1 Worms ist eine alte Reichsstadt, die dem Reich, ihm und seinen Vorgängern immer treu gedient hat und dies auch künftig tun wird. Indessen ist ihr Niedergang zu befürchten, wenn der Streit nicht beigelegt wird. Bitten, die Angelegenheit zu bedenken und der Stadt zu helfen, damit sie dieses Streits enthoben wird und zugleich ihre Rechte und Freiheiten geschützt werden.
Speyer, 16. September 1507 (donerstag nach exaltacionis crucis).
Š
Worms, StdA, 1 B, 1927,2, Stück-Nr. 42 (Kop.) = Textvorlage A. Speyer, StdA, 1 A, Nr.
250,1, fol. 153’ (Kop.) = B. Ulm, StdA, A 625, zu Stück-Nr. 42, unfol. (Kop.).
Druck:
Boos
, Quellen III, S. 523 Anm. 1 (Auszug).
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
« Nr. 971 Städtetag zu Speyer an Kg. Maximilian »
Bürgermeister und Rat der Stadt Worms haben wegen ihres Streits mit dem Bf. und dem Wormser Stiftsklerus schriftlich um eine Fürschrift an ihn, den Kg., gebeten.1 Worms ist eine alte Reichsstadt, die dem Reich, ihm und seinen Vorgängern immer treu gedient hat und dies auch künftig tun wird. Indessen ist ihr Niedergang zu befürchten, wenn der Streit nicht beigelegt wird. Bitten, die Angelegenheit zu bedenken und der Stadt zu helfen, damit sie dieses Streits enthoben wird und zugleich ihre Rechte und Freiheiten geschützt werden.
Speyer, 16. September 1507 (donerstag nach exaltacionis crucis).
Š
Worms, StdA, 1 B, 1927,2, Stück-Nr. 42 (Kop.) = Textvorlage A. Speyer, StdA, 1 A, Nr.
250,1, fol. 153’ (Kop.) = B. Ulm, StdA, A 625, zu Stück-Nr. 42, unfol. (Kop.).
Druck:
Boos
, Quellen III, S. 523 Anm. 1 (Auszug).