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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
« Š3. Angelegenheiten des Reichskammergerichts »
«Nr. 63 Der Kammergerichtsadvokat Dr. Johann Rehlinger an den Augsburger Stadtschreiber Dr. Konrad Peutinger – Regensburg, 9. Dezember 15081 »
Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol. (Or. m. Siegelspuren, samstag nach concepcionis Marie; Unterz.R[ehlinger]).
[…]. Kürzlich traf die ksl. Ratifikation der Beschlüsse des gemäß dem Konstanzer Reichsabschied2 durch die Gesandten der beiden Fürsten [Ebf. Jakob von Mainz und Hg. Wilhelm von Bayern] abgehaltenen Visitationstages3 ein. Wie er schon angekündigt hatte, wurde Dr. Moeller als ksl. Fiskal zugelassen.4 Der beschlossene Anschlag für das zweite Jahr wird jetzt durch Monitoriale5 ausgeschrieben. Der Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und das Gericht werden noch bis zum 23. April (Georgi)hier bleiben. Darnach helf uns Got nur weiter. Aber mein sorg ist, Georgii werde es nit haben, das es lenger gehalten wird.[Drohende Reichsacht gegen Venedig; Nr. 66, Anm. 1].
«Nr. 64 Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau an Ks. Maximilian – [Regensburg, wohl 3. Februar 1509] »
Ablösung Bf. Wiguläus’ durch einen neuen Kammerrichter.
Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Stadt, unfol. (undat. Kop.).
Nachdem seine Gesandtschaft wegen der Mängel und Anliegen des ksl. Kammergerichts bei ihm vorstellig geworden war, hat er einen ksl. Befehl erhalten, wonach er sein Amt als Kammerrichter noch bis zum 23. April (Georgii)wahrnehmen solle. Bis dahin werde er, der Ks., einen anderen Kammerrichter ernennen.1 Welichen Šbevelh (wiewol mit mins armen und betrubten stifts, auch meiner selbs person nachteil und unvermugen) e. ksl. Mt. zu undertäniger gehorsam und wilfarung ich also angenomen und mich des bemeltn camerrichterampts understanden, in willen, solichm bis auf ernante zeit Georii und nit lenger wie bisher mit möglichm vleiss vorzusein, undertäniglich bittend, e. Mt. wolle mich soliches ampts nach ernanter zeit entladen haben und damit nit besweren, dann ich des furter zu verwaltn weder an leib noch gut vermochte. Dieweil auch, allergnedigister herr, die zeit Georgii nahent und damit alsdan stilstand oder zeruttung berurts camergerichts verhuet pleibe, ist unser aller gutbedunkn und undertänig bit, das sich euer ksl. Mt., dieweil die priesterschaft und stat zu Worms, als wir aus euer ksl. Mt. schreiben vereinigt sein vernemen, ob sy ir camergericht laut des abschids zu Costenz2 daselbs oder wohin das legn, auch wen sy zu camerrichter verordnen, entliche entsynnen und uns das auch zeitlich entdeckn wolte, damit wir und all ander camergerichtspersonen und -verwanten uns darnach wisten zu richten. Dann wo vor Georgii mit dem camerrichter kain wissen eins andern camerrichters zukomen oder verkundt, wem ich e. Mt. sigel ubergeben solte, wurde ich euer maiestat dasselbes furderlich zu schicken geursacht.[Klage der Hh. von der Leiter gegen Venedig; Nr. 73].
«Nr. 65 Notiz über die Verlegung des Reichskammergerichts nach Worms – Regensburg, 27. April 1509 »
Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 28, unfol. (Kop.).
Item auf freitag nach sant Georgen tag [27.4.] ist das camergericht aufgehept und in stilstand geschlagen und beschaiden, das solich camergericht auf montag [nach] ascensionis Domini, nemlich den XXI. tag Maii, widerumb zu Wurms gehalten werden soll. Und ist der gerichtsstab am selben obgenanten freytag von meinem gnedigen herren von Passau, keyserlichen camerrichter, graf Adam von Beichlingen uberantwort und zugestelt worden.1
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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« Š3. Angelegenheiten des Reichskammergerichts »
«Nr. 63 Der Kammergerichtsadvokat Dr. Johann Rehlinger an den Augsburger Stadtschreiber Dr. Konrad Peutinger – Regensburg, 9. Dezember 15081 »
Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol. (Or. m. Siegelspuren, samstag nach concepcionis Marie; Unterz.R[ehlinger]).
[…]. Kürzlich traf die ksl. Ratifikation der Beschlüsse des gemäß dem Konstanzer Reichsabschied2 durch die Gesandten der beiden Fürsten [Ebf. Jakob von Mainz und Hg. Wilhelm von Bayern] abgehaltenen Visitationstages3 ein. Wie er schon angekündigt hatte, wurde Dr. Moeller als ksl. Fiskal zugelassen.4 Der beschlossene Anschlag für das zweite Jahr wird jetzt durch Monitoriale5 ausgeschrieben. Der Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und das Gericht werden noch bis zum 23. April (Georgi)hier bleiben. Darnach helf uns Got nur weiter. Aber mein sorg ist, Georgii werde es nit haben, das es lenger gehalten wird.[Drohende Reichsacht gegen Venedig; Nr. 66, Anm. 1].
«Nr. 64 Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau an Ks. Maximilian – [Regensburg, wohl 3. Februar 1509] »
Ablösung Bf. Wiguläus’ durch einen neuen Kammerrichter.
Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Stadt, unfol. (undat. Kop.).
Nachdem seine Gesandtschaft wegen der Mängel und Anliegen des ksl. Kammergerichts bei ihm vorstellig geworden war, hat er einen ksl. Befehl erhalten, wonach er sein Amt als Kammerrichter noch bis zum 23. April (Georgii)wahrnehmen solle. Bis dahin werde er, der Ks., einen anderen Kammerrichter ernennen.1 Welichen Šbevelh (wiewol mit mins armen und betrubten stifts, auch meiner selbs person nachteil und unvermugen) e. ksl. Mt. zu undertäniger gehorsam und wilfarung ich also angenomen und mich des bemeltn camerrichterampts understanden, in willen, solichm bis auf ernante zeit Georii und nit lenger wie bisher mit möglichm vleiss vorzusein, undertäniglich bittend, e. Mt. wolle mich soliches ampts nach ernanter zeit entladen haben und damit nit besweren, dann ich des furter zu verwaltn weder an leib noch gut vermochte. Dieweil auch, allergnedigister herr, die zeit Georgii nahent und damit alsdan stilstand oder zeruttung berurts camergerichts verhuet pleibe, ist unser aller gutbedunkn und undertänig bit, das sich euer ksl. Mt., dieweil die priesterschaft und stat zu Worms, als wir aus euer ksl. Mt. schreiben vereinigt sein vernemen, ob sy ir camergericht laut des abschids zu Costenz2 daselbs oder wohin das legn, auch wen sy zu camerrichter verordnen, entliche entsynnen und uns das auch zeitlich entdeckn wolte, damit wir und all ander camergerichtspersonen und -verwanten uns darnach wisten zu richten. Dann wo vor Georgii mit dem camerrichter kain wissen eins andern camerrichters zukomen oder verkundt, wem ich e. Mt. sigel ubergeben solte, wurde ich euer maiestat dasselbes furderlich zu schicken geursacht.[Klage der Hh. von der Leiter gegen Venedig; Nr. 73].
«Nr. 65 Notiz über die Verlegung des Reichskammergerichts nach Worms – Regensburg, 27. April 1509 »
Augsburg, StA, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 28, unfol. (Kop.).
Item auf freitag nach sant Georgen tag [27.4.] ist das camergericht aufgehept und in stilstand geschlagen und beschaiden, das solich camergericht auf montag [nach] ascensionis Domini, nemlich den XXI. tag Maii, widerumb zu Wurms gehalten werden soll. Und ist der gerichtsstab am selben obgenanten freytag von meinem gnedigen herren von Passau, keyserlichen camerrichter, graf Adam von Beichlingen uberantwort und zugestelt worden.1