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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 112 Kf. Joachim I. von Brandenburg an Dr. Valentin von Sunthausen – [wahrscheinlich 15. April 1509] »
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 17, Nr. 1b, fol. 1–1’ (Konz.; auf fol. 2 der wahrscheinlich auf dieses Stück bezügliche Datumvermerk: suntags quasimodogeniti.).
[1.] Bestätigt den Eingang seines Schreibens [Nr. 110, Anm. 2] und bedankt sich für seinen Rat. Das daraufhin an Dr. Johann Rehlinger ausgegangene Schreiben [Nr. 111] liegt in Abschrift bei. Wie bereits erklärt, haben die Bff. [von Brandenberg, ŠHavelberg und Lebus] sowie die Gff. von Ruppin und Honstein dem Reich seit Menschengedenken keine Hilfe geleistet. Im Unterschied zu den in Meißen und Thüringen ansässigen Bff. und Gff. verfügen sie über keine Lehen oder Regalien vom Reich. Ihre Besitzungen gehören zum Kfm.[Brandenburg] und wurden ihnen von den Kff.übereignet. Dafür leisten sie ihnen, wie die Ritterschaft auch, Dienste in ihren Kriegen und sonstigen Angelegenheiten. Die Bff. und Gff. wenden sich deshalb auch schriftlich an den Kammerrichter und an den ksl. Fiskalprokurator1, wie er, Sunthausen, erfahren wird. Er selbst hat seinem Rat Eitelwolf vom Stein befohlen, mit dem Ks.über die Abstellung dieser Beschwerden zu verhandeln. Er wird in keine Reichshilfe einwilligen, solange nicht der Schutz seiner Rechte garantiert ist.
[2.] Bezüglich Dr.[Antons von] Emershofen teilt er seine Meinung. Aber das wer uns beswerlich, das wir einen beisitzer im camergericht nach ordnung des Reichs ordenen solten und nicht macht haben, den abzufordern und einen andern auß unser lantart an sein stat zu setzen.Er will indessen die Entscheidung des Kammerrichters abwarten2und den Fall dann ggf. vor den Ks. bringen. Bittet ihn, sich weiterhin um seine Angelegenheiten zu kümmern. Übersendet ihm Geld für Rehlinger.
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Anmerkungen
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«Nr. 112 Kf. Joachim I. von Brandenburg an Dr. Valentin von Sunthausen – [wahrscheinlich 15. April 1509] »
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 17, Nr. 1b, fol. 1–1’ (Konz.; auf fol. 2 der wahrscheinlich auf dieses Stück bezügliche Datumvermerk: suntags quasimodogeniti.).
[1.] Bestätigt den Eingang seines Schreibens [Nr. 110, Anm. 2] und bedankt sich für seinen Rat. Das daraufhin an Dr. Johann Rehlinger ausgegangene Schreiben [Nr. 111] liegt in Abschrift bei. Wie bereits erklärt, haben die Bff. [von Brandenberg, ŠHavelberg und Lebus] sowie die Gff. von Ruppin und Honstein dem Reich seit Menschengedenken keine Hilfe geleistet. Im Unterschied zu den in Meißen und Thüringen ansässigen Bff. und Gff. verfügen sie über keine Lehen oder Regalien vom Reich. Ihre Besitzungen gehören zum Kfm.[Brandenburg] und wurden ihnen von den Kff.übereignet. Dafür leisten sie ihnen, wie die Ritterschaft auch, Dienste in ihren Kriegen und sonstigen Angelegenheiten. Die Bff. und Gff. wenden sich deshalb auch schriftlich an den Kammerrichter und an den ksl. Fiskalprokurator1, wie er, Sunthausen, erfahren wird. Er selbst hat seinem Rat Eitelwolf vom Stein befohlen, mit dem Ks.über die Abstellung dieser Beschwerden zu verhandeln. Er wird in keine Reichshilfe einwilligen, solange nicht der Schutz seiner Rechte garantiert ist.
[2.] Bezüglich Dr.[Antons von] Emershofen teilt er seine Meinung. Aber das wer uns beswerlich, das wir einen beisitzer im camergericht nach ordnung des Reichs ordenen solten und nicht macht haben, den abzufordern und einen andern auß unser lantart an sein stat zu setzen.Er will indessen die Entscheidung des Kammerrichters abwarten2und den Fall dann ggf. vor den Ks. bringen. Bittet ihn, sich weiterhin um seine Angelegenheiten zu kümmern. Übersendet ihm Geld für Rehlinger.