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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 161 Instruktion Ks. Maximilians für den ksl. Rat, Landvogt zu Nellenburg und Schwäbischen Bundeshauptmann Christoph Schenk von Limpurg als Gesandten zu Hg. Ulrich von Württemberg – Mecheln, 31. Dezember 1508 »
Innsbruck, TLA, Maximiliana I/169 [bei I/45], unfol. (Or. m. Siegelrest, am letzten tag Decembris anno Domini etc. im neunten [= 1508], Verm. prps./amdip., Gegenz. Serntein).
Laut seinen Informationen verhandelt Hg. Ulrich über ein Bündnis mit den Eidgenossen.1Falls diese Verhandlungen erfolgreich sein sollten, würde dies zweifellos, wie er selbst auch ermessen kann, bey den stenden des Heiligen Reichs und versehenlichen den merern tayl merklichen unlust und widerwillen geberen, dieweyl dem Reich und unserm haus Osterreich kunftiger nachtayl und eynfal, als wol zu besorgen stund, daraus erwachsen wurde. Er wüsste nicht, dass er ihm zu diesem Schritt irgendeinen Anlass gegeben hätte, sonder musten darfur achten, als auch solichs durch sein geschickten den Aydgenossen anzeigt wirdet, das Šer villeicht aus verdriess und unwillen einer vermeinten ungnad, die wir, als ine angelangt sein, zu ime tragen solten, solichs getan mocht haben. Indessen hat er dem Hg. bereits versichert, dass von seiner Seite keinerlei Ungnade gegen ihn bestehe, sondern im Gegenteil sein Interesse bekundet, nach dem Auslaufen des Schwäbischen Bundes die alte Einung zwischen Österreich und Württemberg2zu erneuern. Er fordert ihn auf, die Verhandlungen mit den Eidgenossen abzubrechen und sich stattdessen gemäß dem ihm kürzlich zugeschickten Ausschreiben [Nr. 50] gemeinsam mit seinen wichtigsten Räten zu ihm auf den Reichstag nach Worms zu begeben. Er soll auch zuverlässige Abschriften des alten Einungsbriefes zwischen dem Haus Österreich und dem Hm. Württemberg mitbringen. Dorthin werden die wichtigsten erbländischen Räte kommen, sodass über diese und andere Angelegenheiten gesprochen werden kann.
Der Gesandte soll das Ergebnis seiner Mission sowohl ihm, dem Ks., als auch dem Regiment in Innsbruck mitteilen.3
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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«Nr. 161 Instruktion Ks. Maximilians für den ksl. Rat, Landvogt zu Nellenburg und Schwäbischen Bundeshauptmann Christoph Schenk von Limpurg als Gesandten zu Hg. Ulrich von Württemberg – Mecheln, 31. Dezember 1508 »
Innsbruck, TLA, Maximiliana I/169 [bei I/45], unfol. (Or. m. Siegelrest, am letzten tag Decembris anno Domini etc. im neunten [= 1508], Verm. prps./amdip., Gegenz. Serntein).
Laut seinen Informationen verhandelt Hg. Ulrich über ein Bündnis mit den Eidgenossen.1Falls diese Verhandlungen erfolgreich sein sollten, würde dies zweifellos, wie er selbst auch ermessen kann, bey den stenden des Heiligen Reichs und versehenlichen den merern tayl merklichen unlust und widerwillen geberen, dieweyl dem Reich und unserm haus Osterreich kunftiger nachtayl und eynfal, als wol zu besorgen stund, daraus erwachsen wurde. Er wüsste nicht, dass er ihm zu diesem Schritt irgendeinen Anlass gegeben hätte, sonder musten darfur achten, als auch solichs durch sein geschickten den Aydgenossen anzeigt wirdet, das Šer villeicht aus verdriess und unwillen einer vermeinten ungnad, die wir, als ine angelangt sein, zu ime tragen solten, solichs getan mocht haben. Indessen hat er dem Hg. bereits versichert, dass von seiner Seite keinerlei Ungnade gegen ihn bestehe, sondern im Gegenteil sein Interesse bekundet, nach dem Auslaufen des Schwäbischen Bundes die alte Einung zwischen Österreich und Württemberg2zu erneuern. Er fordert ihn auf, die Verhandlungen mit den Eidgenossen abzubrechen und sich stattdessen gemäß dem ihm kürzlich zugeschickten Ausschreiben [Nr. 50] gemeinsam mit seinen wichtigsten Räten zu ihm auf den Reichstag nach Worms zu begeben. Er soll auch zuverlässige Abschriften des alten Einungsbriefes zwischen dem Haus Österreich und dem Hm. Württemberg mitbringen. Dorthin werden die wichtigsten erbländischen Räte kommen, sodass über diese und andere Angelegenheiten gesprochen werden kann.
Der Gesandte soll das Ergebnis seiner Mission sowohl ihm, dem Ks., als auch dem Regiment in Innsbruck mitteilen.3