Schnittstellen | Quellen | Formalia |
---|---|---|
BEACON METS XSLT eXist-DB |
jQuery-Layout Nominatim OpenLayers GND |
Impressum Datenschutzerklärung Kontakt |
Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 173 Stadt Nürnberg an den ksl. Reichsschatzmeister Hans von Landau – Nürnberg, 14. März 1509 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 166–167 (Kop., quarta post oculi).
Abt Wolfgang von St. Egidien hat sie als Schutzherren seines Klosters über ein erneutes Mandat zur Bezahlung der auf den letzten beiden Reichstagen [in Köln und Konstanz] bewilligten Reichshilfen1und über das beiliegende am 15. März [!] zugestellte fiskalische Monitorial2informiert. Wenn ihn ihr vor Jahresfrist zugesandter Bericht3erreicht hätte und, wie gebeten, an den Ks. weitergeleitet worden wäre, hätte dieser zweifellos untersagt, den Abt weiterhin zu behelligen. Er hat den Bericht aber wohl nicht erhalten, weswegen sie auf Bitten des Abtes ihre Argumente hiermit noch einmal vortragen: Das Kloster untersteht der weltlichen Obrigkeit Nürnbergs als seiner Schutz- und Schirmherrin. Der Magistrat hat dessen Untertanen deshalb von jeher wie andere Bürger und Angehörige der Stadt für alle Anforderungen seitens Ks. und Reich besteuert, so auch für den Romzug im vergangenen Jahr. Falls der Abt dem Zahlungsmandat nachkäme, würden er und die übrigen Angehörigen des Klosters entgegen dem Herkommen doppelt besteuert. Der Abt hat auch darauf hingewiesen, dass St. Egidien bislang und auch unter dem Šjetzigen Ks. von Reichsanschlägen verschont geblieben ist, wie dies auch für andere, von Ff. und Städten eximierte Prälaten gilt.
Bitten ihn deshalb, dem Abt eine weitere Frist zu gewähren und den ksl. Fiskal zur Sistierung des Verfahrens gegen den Abt zu veranlassen, während die Nürnberger Gesandten auf dem Wormser Reichstag den Ks.über die Angelegenheit informieren. Sie sind zuversichtlich, dass dieser wie bisher von der Besteuerung des Klosters absehen wird.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
Anmerkungen
Faksimiles der Druckseiten: Durch Verschieben der Spaltenteiler wird das Faksimile vergrößert. Durch einen Klick öffnet sich die seitenweise Blätterfunktion.
Verweise auf Dokumente der Edition sowie weitere Ressourcen im Web.
Registereinträge, die auf die Seite(n) dieses Dokuments verweisen.
Erneute Fassung des Dokuments zum parallelen Lesen.
«Nr. 173 Stadt Nürnberg an den ksl. Reichsschatzmeister Hans von Landau – Nürnberg, 14. März 1509 »
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 166–167 (Kop., quarta post oculi).
Abt Wolfgang von St. Egidien hat sie als Schutzherren seines Klosters über ein erneutes Mandat zur Bezahlung der auf den letzten beiden Reichstagen [in Köln und Konstanz] bewilligten Reichshilfen1und über das beiliegende am 15. März [!] zugestellte fiskalische Monitorial2informiert. Wenn ihn ihr vor Jahresfrist zugesandter Bericht3erreicht hätte und, wie gebeten, an den Ks. weitergeleitet worden wäre, hätte dieser zweifellos untersagt, den Abt weiterhin zu behelligen. Er hat den Bericht aber wohl nicht erhalten, weswegen sie auf Bitten des Abtes ihre Argumente hiermit noch einmal vortragen: Das Kloster untersteht der weltlichen Obrigkeit Nürnbergs als seiner Schutz- und Schirmherrin. Der Magistrat hat dessen Untertanen deshalb von jeher wie andere Bürger und Angehörige der Stadt für alle Anforderungen seitens Ks. und Reich besteuert, so auch für den Romzug im vergangenen Jahr. Falls der Abt dem Zahlungsmandat nachkäme, würden er und die übrigen Angehörigen des Klosters entgegen dem Herkommen doppelt besteuert. Der Abt hat auch darauf hingewiesen, dass St. Egidien bislang und auch unter dem Šjetzigen Ks. von Reichsanschlägen verschont geblieben ist, wie dies auch für andere, von Ff. und Städten eximierte Prälaten gilt.
Bitten ihn deshalb, dem Abt eine weitere Frist zu gewähren und den ksl. Fiskal zur Sistierung des Verfahrens gegen den Abt zu veranlassen, während die Nürnberger Gesandten auf dem Wormser Reichstag den Ks.über die Angelegenheit informieren. Sie sind zuversichtlich, dass dieser wie bisher von der Besteuerung des Klosters absehen wird.