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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 191 Hg. Wolfgang von Bayern und andere Vormünder Hg. Wilhelms IV. an Ks. Maximilian – München, 23. Oktober 1508 »
München, HStA, KÄA 3137, fol. 107–107’ (Mundum, montag vor Symonis et Jude) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3136, fol. 432–432’ (undat. Reinkonz.; Dorsalverm.: Glaubbrief auf den Reichs tag gen Wormbs anno 8.) = B.
ŠDer Ks. hat sein Mündel Hg. Wilhelm als Reichsfürsten neben anderen Ständen zum Reichstag nach Worms beschieden. Er hat zusammen mit den übrigen Vormündern in Vertretung Hg. Wilhelms den Dekan zu St. Peter/München und Propst zu St. Peter am Madron, Lic. Georg Eisenreich, und Dr. Dietrich von Plieningen zu Eisenhofen beauftragt, dessen Ausbleiben gegenüber Ks. und Reichsständen zu entschuldigen, und sie zur Teilnahme an den Reichstagsverhandlungen bevollmächtigt, wie dies aus ihrer Instruktion hervorgeht. Bittet, ihnen Glauben zu schenken und sie als Bevollmächtigte Hg. Wilhelms zuzulassen.
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«Nr. 191 Hg. Wolfgang von Bayern und andere Vormünder Hg. Wilhelms IV. an Ks. Maximilian – München, 23. Oktober 1508 »
München, HStA, KÄA 3137, fol. 107–107’ (Mundum, montag vor Symonis et Jude) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3136, fol. 432–432’ (undat. Reinkonz.; Dorsalverm.: Glaubbrief auf den Reichs tag gen Wormbs anno 8.) = B.
ŠDer Ks. hat sein Mündel Hg. Wilhelm als Reichsfürsten neben anderen Ständen zum Reichstag nach Worms beschieden. Er hat zusammen mit den übrigen Vormündern in Vertretung Hg. Wilhelms den Dekan zu St. Peter/München und Propst zu St. Peter am Madron, Lic. Georg Eisenreich, und Dr. Dietrich von Plieningen zu Eisenhofen beauftragt, dessen Ausbleiben gegenüber Ks. und Reichsständen zu entschuldigen, und sie zur Teilnahme an den Reichstagsverhandlungen bevollmächtigt, wie dies aus ihrer Instruktion hervorgeht. Bittet, ihnen Glauben zu schenken und sie als Bevollmächtigte Hg. Wilhelms zuzulassen.