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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 230 Vollmacht Kf. Joachims I. von Brandenburg für seinen Reichstagsgesandten Eitelwolf vom Stein – Cölln/Spree, 12. April 1509 »
Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/20, fol. 132–132’ (Kop.).
Bekundet, dass der Ks. wegen wichtiger Angelegenheiten von Ks., Hl. Röm. Reich und deutscher Nation einen Reichstag nach Worms ausgeschrieben und ihn zur persönlichen Teilnahme bzw. im Falle seiner Verhinderung zur Abordnung von Gesandten aufgefordert hat. Er sieht sich verpflichtet, dem Folge zu leisten. Allerdings hindern ihn Landesangelegenheiten an der persönlichen Teilnahme. Bevollmächtigt deshalb seinen Rat Eitelwolf vom Stein in kraft und macht diss briefs, daselbst uf angesetztem Reichs tag unser stadt zu vertreten und neben und zusambt andern unsern mit-churfursten, fursten und ander stenden des Heyligen Reichs, so aldar versamlt, in solichen anligenden sachen vermelter romischer kay. Mt., des Heyligen Romischen Reichs und teutscher nation in unsers namen und von unserntwegen das fuglichst und beste furzunemen, zu raten und zu handlen, wie gelegenheit und notturft erfordert. Und was dan also einmutiglich oder durch den merer teyl und angezeigtem unserm rat im besten angesehen und beslossen wirt, dem wollen wir unsers vermogens nachkomen und volg tun in Šaller mass, als weren wir personlich entgegen, teten und tun mochten getreulich und ungeverlich, a–doch mit dem beschaid, das wir bey unsern churfurstlichen freyheiten, altem herkomen und gewonheyt gelassen und daruber nit beswert werden–a. [Corroboratio, Datum].
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«Nr. 230 Vollmacht Kf. Joachims I. von Brandenburg für seinen Reichstagsgesandten Eitelwolf vom Stein – Cölln/Spree, 12. April 1509 »
Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/20, fol. 132–132’ (Kop.).
Bekundet, dass der Ks. wegen wichtiger Angelegenheiten von Ks., Hl. Röm. Reich und deutscher Nation einen Reichstag nach Worms ausgeschrieben und ihn zur persönlichen Teilnahme bzw. im Falle seiner Verhinderung zur Abordnung von Gesandten aufgefordert hat. Er sieht sich verpflichtet, dem Folge zu leisten. Allerdings hindern ihn Landesangelegenheiten an der persönlichen Teilnahme. Bevollmächtigt deshalb seinen Rat Eitelwolf vom Stein in kraft und macht diss briefs, daselbst uf angesetztem Reichs tag unser stadt zu vertreten und neben und zusambt andern unsern mit-churfursten, fursten und ander stenden des Heyligen Reichs, so aldar versamlt, in solichen anligenden sachen vermelter romischer kay. Mt., des Heyligen Romischen Reichs und teutscher nation in unsers namen und von unserntwegen das fuglichst und beste furzunemen, zu raten und zu handlen, wie gelegenheit und notturft erfordert. Und was dan also einmutiglich oder durch den merer teyl und angezeigtem unserm rat im besten angesehen und beslossen wirt, dem wollen wir unsers vermogens nachkomen und volg tun in Šaller mass, als weren wir personlich entgegen, teten und tun mochten getreulich und ungeverlich, a–doch mit dem beschaid, das wir bey unsern churfurstlichen freyheiten, altem herkomen und gewonheyt gelassen und daruber nit beswert werden–a. [Corroboratio, Datum].