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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 334 Münzbeschluss der rheinischen Kff.– Worms, 7. Juni 1509 »
Marburg, StA, Best. 2, Nr. 449, unfol. (Auszug, Datumverm.: Corporis Christi; Verm.: Ex canc[ellar]ia Treviren[si]; Dorsalverm.: Abscheid der munz.).
Bei den Beratungen der vier rheinischen Kff.über das Münzwesen wurde der Kf. von Trier beauftragt, mit dem Lgf. von Hessen über eine Aufnahme in den kurrheinischen Münzverein zu verhandeln, damit er seine Gold- und Silbermünzen künftig nur noch gemäß dessen Münzordnung schlägt. Der Kf.1verhandelte darüber in Worms mit den hessischen Gesandten und händigte ihnen die Münzordnung2aus. Die Gesandten bekundeten die Absicht des Lgf., in den Münzverein einzutreten; er wolle ihnen Weisungen und Vollmacht
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«Nr. 334 Münzbeschluss der rheinischen Kff.– Worms, 7. Juni 1509 »
Marburg, StA, Best. 2, Nr. 449, unfol. (Auszug, Datumverm.: Corporis Christi; Verm.: Ex canc[ellar]ia Treviren[si]; Dorsalverm.: Abscheid der munz.).
Bei den Beratungen der vier rheinischen Kff.über das Münzwesen wurde der Kf. von Trier beauftragt, mit dem Lgf. von Hessen über eine Aufnahme in den kurrheinischen Münzverein zu verhandeln, damit er seine Gold- und Silbermünzen künftig nur noch gemäß dessen Münzordnung schlägt. Der Kf.1verhandelte darüber in Worms mit den hessischen Gesandten und händigte ihnen die Münzordnung2aus. Die Gesandten bekundeten die Absicht des Lgf., in den Münzverein einzutreten; er wolle ihnen Weisungen und Vollmacht