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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. Š342 Ks. Maximilian an Kf. Uriel von Mainz – Kaufbeuren, 14. Mai 1509 »
Würzburg, StA, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.8 (Or. mit besch. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 135’–136 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie A). Würzburg, StA, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 81, fol. 12–12’ (Kop.).
Druck: Gudenus, Codex IV, Nr. CCLXXII, S. 573f.; Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLVI, S. 174.
Übersendet ihm durch seinen Rat Johann Storch das große und kleine ksl. Siegel. Dieser hat Befehl, ihm die Sendung gegen eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.1Weist ihn an, die Siegel entgegenzunehmen und damit für die Dauer des Wormser Reichstages sämtliche Schriftstücke, die durch die Reichsversammlung, die auf dem Wormser Reichstag anwesenden ksl. Räte und Kommissare oder durch das ksl. Kammergericht zur Ausfertigung bestimmt werden, zu besiegeln und wie sein Vorgänger Ebf. Berthold2eigenhändig zu unterzeichnen. Nach Ende des Reichstages soll er die beiden Siegel dem ksl. Kammergericht überantworten, damit es gemäß dem Konstanzer Abschied3davon Gebrauch machen kann.4Im Gegenzug soll er sich das bislang am Gericht benutzte Siegel aushändigen lassen und es ihm, dem Ks., zusenden.5
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«Nr. Š342 Ks. Maximilian an Kf. Uriel von Mainz – Kaufbeuren, 14. Mai 1509 »
Würzburg, StA, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.8 (Or. mit besch. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 135’–136 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie A). Würzburg, StA, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 81, fol. 12–12’ (Kop.).
Druck: Gudenus, Codex IV, Nr. CCLXXII, S. 573f.; Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLVI, S. 174.
Übersendet ihm durch seinen Rat Johann Storch das große und kleine ksl. Siegel. Dieser hat Befehl, ihm die Sendung gegen eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.1Weist ihn an, die Siegel entgegenzunehmen und damit für die Dauer des Wormser Reichstages sämtliche Schriftstücke, die durch die Reichsversammlung, die auf dem Wormser Reichstag anwesenden ksl. Räte und Kommissare oder durch das ksl. Kammergericht zur Ausfertigung bestimmt werden, zu besiegeln und wie sein Vorgänger Ebf. Berthold2eigenhändig zu unterzeichnen. Nach Ende des Reichstages soll er die beiden Siegel dem ksl. Kammergericht überantworten, damit es gemäß dem Konstanzer Abschied3davon Gebrauch machen kann.4Im Gegenzug soll er sich das bislang am Gericht benutzte Siegel aushändigen lassen und es ihm, dem Ks., zusenden.5