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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 366 Beschlüsse des Speyerer Domkapitels – Speyer, 6./11. Juni 1509 »
Karlsruhe, GLA, Abt. 61, Nr. 10930, fol. 31, 31’, 32 (Konz.).
Druck/Regest: Krebs, Protokolle I, Nrr. 2757f., 2767, S. 263f.
[1.] /31/ [6.6.] Der Hofmeister [Hartmann Fuchs von Dornheim] und der Landschreiber [Georg Brentz1] berichten, dass die ksl. Räte ihnen im Streit zwischen der Stadt Landau und dem Bischof einen Tag nach Worms anberaumt haben. Diese bitten außerdem um Überlassung der Pfandverschreibung.2Das Domkapitel lehnt dies ab und schlägt stattdessen vor, eine Vertagung zu beantragen, die damit begründet werden soll, dass der Bf. zur Kur [nach Bad Ems] gereist sei und die Verschreibung sich nicht in den Händen der Statthalter befinde.3
[2.] /31’/ Meister Hieronymus [Friesbach4] berichtet über seine Verhandlungen mit dem Vogt zu Heidelberg [Zeisolf von Adelsheim] wegen Beeinträchtigung der Weiderechte in Ketsch. Beschluss: Der Syndikus [Friesbach] soll gelegentlich seiner Reise nach Worms in gleicher Weise wie mit dem Vogt auch mit dem Pfgf.[Kf. Ludwig] verhandeln. Ist ime doctor Erpf [von Gemmingen], Philips von Flersheim5.
Š[3.] /32/ [11.6.] Der Domherr Erpho von Gemmingen erhält aufgrund eines Schreibens des Ebf. von Mainz vorbehaltlich der kirchlichen Strafen Urlaub bis zum 8. Juli (Kiliani).
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«Nr. 366 Beschlüsse des Speyerer Domkapitels – Speyer, 6./11. Juni 1509 »
Karlsruhe, GLA, Abt. 61, Nr. 10930, fol. 31, 31’, 32 (Konz.).
Druck/Regest: Krebs, Protokolle I, Nrr. 2757f., 2767, S. 263f.
[1.] /31/ [6.6.] Der Hofmeister [Hartmann Fuchs von Dornheim] und der Landschreiber [Georg Brentz1] berichten, dass die ksl. Räte ihnen im Streit zwischen der Stadt Landau und dem Bischof einen Tag nach Worms anberaumt haben. Diese bitten außerdem um Überlassung der Pfandverschreibung.2Das Domkapitel lehnt dies ab und schlägt stattdessen vor, eine Vertagung zu beantragen, die damit begründet werden soll, dass der Bf. zur Kur [nach Bad Ems] gereist sei und die Verschreibung sich nicht in den Händen der Statthalter befinde.3
[2.] /31’/ Meister Hieronymus [Friesbach4] berichtet über seine Verhandlungen mit dem Vogt zu Heidelberg [Zeisolf von Adelsheim] wegen Beeinträchtigung der Weiderechte in Ketsch. Beschluss: Der Syndikus [Friesbach] soll gelegentlich seiner Reise nach Worms in gleicher Weise wie mit dem Vogt auch mit dem Pfgf.[Kf. Ludwig] verhandeln. Ist ime doctor Erpf [von Gemmingen], Philips von Flersheim5.
Š[3.] /32/ [11.6.] Der Domherr Erpho von Gemmingen erhält aufgrund eines Schreibens des Ebf. von Mainz vorbehaltlich der kirchlichen Strafen Urlaub bis zum 8. Juli (Kiliani).