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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 372 Bescheid der ksl. Reichstagskommissare an Gesandte Hg. Friedrichs I. von Schleswig-Holstein – Worms, 14. Juni 1509 »
Druck: Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLXXVIII, S. 231 (Nachweis über Unterz. J. Storch).
Hamburg wird seit vielen Jahren in allen Reichsanschlägen als Reichsstadt behandelt. Es ist deshalb als solche anzusehen und entsprechend zum Gehorsam verpflichtet. Falls der Hg. dennoch die Landsässigkeit der Stadt beansprucht, soll er dem Ks. und seinen Räten entsprechende Belegdokumente vorlegen.1
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«Nr. 372 Bescheid der ksl. Reichstagskommissare an Gesandte Hg. Friedrichs I. von Schleswig-Holstein – Worms, 14. Juni 1509 »
Druck: Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLXXVIII, S. 231 (Nachweis über Unterz. J. Storch).
Hamburg wird seit vielen Jahren in allen Reichsanschlägen als Reichsstadt behandelt. Es ist deshalb als solche anzusehen und entsprechend zum Gehorsam verpflichtet. Falls der Hg. dennoch die Landsässigkeit der Stadt beansprucht, soll er dem Ks. und seinen Räten entsprechende Belegdokumente vorlegen.1