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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 464 Weisung der Nürnberger Hh.Älteren an Jörg Holzschuher und Kaspar Nützel – Nürnberg, 15. Mai 1509 »
[1.] Abreise Toplers vom Reichstag an den ksl. Hof zu Verhandlungen über Nürnberger Angelegenheiten; [2.] Abberufung Holzschuhers aus Worms; [3.] Bestellung von Trompeten für Kf. Jakob von Trier; [4.] Hinterlegung einer Kautionssumme beim Reichskammergericht.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 6–7’ (Kop., eritag nach vocem jocunditatis).
[1.] Bestätigen den Eingang ihres durch Peter Leupold überbrachten Schreibens1. Sie würden es begrüßen, wenn der Propst [Erasmus Topler] dem ksl. Hof folgen würde. Es wäre für die Nürnberger Angelegenheiten besser, wenn er persönlich beim Ks. vorstellig würde, statt in Worms zu bleiben und sie schriftlich zu betreiben. Dann wir vermuten uns nach gelegenhait dieses reichstags, und als uns die leufd ansehen, das ausserhalb deß Reichs gemainer sachen, die hilf belangend, wenig handlungen werden furgenommen.Selbst wenn es dazu käme, hätte er, Holzschuher, ohnehin die erforderlichen Anweisungen. Falls notwendig, kann er dem Propst Bericht erstatten und um Rat bitten. Sie fordern diesen deshalb durch das beiliegende Schreiben [Nr. 465] auf, sich so bald wie möglich an den ksl. Hof zu verfügen und ihre Anweisungen umzusetzen.
[2.] Er, Holzschuher, hat aufgrund der veränderten Situation um Weisungen wegen seiner Abreise aus Worms gebeten. Aus verschiedenen Gründen sind sie der Meinung, dass er dort nicht länger bleiben, sondern weisungsgemäß zusammen mit Karl [Oertel] nach Hause zurückkehren sollte. Er, Nützel, soll die Abreise damit rechtfertigen, dass Holzschuher nicht wegen der Reichssachen, sondern als Eskorte für das Lehnsgewand abgeordnet worden sei.2Zwar sei er später auch mit einigen Nürnberger Angelegenheiten betraut worden, doch sei dessen weiterer Aufenthalt dafür nicht mehr erforderlich. Hingegen sei er, Nützel, für die Reichssachen instruiert.
[3.] Sie, die Gesandten, haben den Wunsch des Ebf. von Trier bezüglich der bei dem Nürnberger Instrumentenmacher Hans Neuschel bestellten zwei Feldtrompeten übermittelt. Dieser antwortete auf ihre Anfrage, er wisse davon nichts. Bei ihm seien keine Trompeten bestellt worden. Bitten, dies dem Ebf. mitzuteilen. Sie sollen sich weiterhin um die Nürnberger Angelegenheiten bemühen und, ohne Rücksicht auf die anfallenden Botenlöhne, über alle Vorgänge berichten.
Š[4.] [PS] Der Nürnberger Bürger Hans Mugenhofer hat angezeigt, dass er wegen eines Streits mit den Fütterern vor fünf Jahren die Summe von 162 fl., 1 Ort am Kammergericht hinterlegen musste. Der Protonotar3teilte ihm unlängst mit, dass noch 140 fl. vorhanden seien und er sie umgehend in gängige Münzen umwechseln solle. Andernfalls hätte er die Konsequenzen zu tragen. Sie sollen sich bei einem der in Worms anwesenden Schreiber des Kammergerichts erkundigen, ob Mugenhofer dazu verpflichtet und ob in diesem Fall eine Fristverlängerung möglich ist. Gegebenenfalls sollen sie selbst das Geld umtauschen und nach Hause mitbringen. Mugenhofer wird es nach ihrer Rückkehr einwechseln.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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«Nr. 464 Weisung der Nürnberger Hh.Älteren an Jörg Holzschuher und Kaspar Nützel – Nürnberg, 15. Mai 1509 »
[1.] Abreise Toplers vom Reichstag an den ksl. Hof zu Verhandlungen über Nürnberger Angelegenheiten; [2.] Abberufung Holzschuhers aus Worms; [3.] Bestellung von Trompeten für Kf. Jakob von Trier; [4.] Hinterlegung einer Kautionssumme beim Reichskammergericht.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 6–7’ (Kop., eritag nach vocem jocunditatis).
[1.] Bestätigen den Eingang ihres durch Peter Leupold überbrachten Schreibens1. Sie würden es begrüßen, wenn der Propst [Erasmus Topler] dem ksl. Hof folgen würde. Es wäre für die Nürnberger Angelegenheiten besser, wenn er persönlich beim Ks. vorstellig würde, statt in Worms zu bleiben und sie schriftlich zu betreiben. Dann wir vermuten uns nach gelegenhait dieses reichstags, und als uns die leufd ansehen, das ausserhalb deß Reichs gemainer sachen, die hilf belangend, wenig handlungen werden furgenommen.Selbst wenn es dazu käme, hätte er, Holzschuher, ohnehin die erforderlichen Anweisungen. Falls notwendig, kann er dem Propst Bericht erstatten und um Rat bitten. Sie fordern diesen deshalb durch das beiliegende Schreiben [Nr. 465] auf, sich so bald wie möglich an den ksl. Hof zu verfügen und ihre Anweisungen umzusetzen.
[2.] Er, Holzschuher, hat aufgrund der veränderten Situation um Weisungen wegen seiner Abreise aus Worms gebeten. Aus verschiedenen Gründen sind sie der Meinung, dass er dort nicht länger bleiben, sondern weisungsgemäß zusammen mit Karl [Oertel] nach Hause zurückkehren sollte. Er, Nützel, soll die Abreise damit rechtfertigen, dass Holzschuher nicht wegen der Reichssachen, sondern als Eskorte für das Lehnsgewand abgeordnet worden sei.2Zwar sei er später auch mit einigen Nürnberger Angelegenheiten betraut worden, doch sei dessen weiterer Aufenthalt dafür nicht mehr erforderlich. Hingegen sei er, Nützel, für die Reichssachen instruiert.
[3.] Sie, die Gesandten, haben den Wunsch des Ebf. von Trier bezüglich der bei dem Nürnberger Instrumentenmacher Hans Neuschel bestellten zwei Feldtrompeten übermittelt. Dieser antwortete auf ihre Anfrage, er wisse davon nichts. Bei ihm seien keine Trompeten bestellt worden. Bitten, dies dem Ebf. mitzuteilen. Sie sollen sich weiterhin um die Nürnberger Angelegenheiten bemühen und, ohne Rücksicht auf die anfallenden Botenlöhne, über alle Vorgänge berichten.
Š[4.] [PS] Der Nürnberger Bürger Hans Mugenhofer hat angezeigt, dass er wegen eines Streits mit den Fütterern vor fünf Jahren die Summe von 162 fl., 1 Ort am Kammergericht hinterlegen musste. Der Protonotar3teilte ihm unlängst mit, dass noch 140 fl. vorhanden seien und er sie umgehend in gängige Münzen umwechseln solle. Andernfalls hätte er die Konsequenzen zu tragen. Sie sollen sich bei einem der in Worms anwesenden Schreiber des Kammergerichts erkundigen, ob Mugenhofer dazu verpflichtet und ob in diesem Fall eine Fristverlängerung möglich ist. Gegebenenfalls sollen sie selbst das Geld umtauschen und nach Hause mitbringen. Mugenhofer wird es nach ihrer Rückkehr einwechseln.