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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 504 Zahlungsmandat Ks. Maximilians (eigentlich: Reichskammergericht) an säumige Reichsstände – Worms, 28. Juni 1509 »
Karlsruhe, GLA, D 1122 (Or. m. Siegelrest auf der Rückseite, Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Mgf. Christoph von Baden) = Textvorlage A. Duisburg, NRW LA, Stift Werden, Akten XIa, Nr. 43, Stück-Nr. 32 (Or. m. S., Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Abt [Antonius Grimholt] von Werden) = B.1
Der Reichsfiskal Dr. Christoph Moeller (Mulher)hat vorgebracht, dass der Augsburger Reichstag von 1500 einen Anschlag zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts bewilligt hat.2 Er, der Adressat, ist bislang die auf ihn entfallenden 54afl. schuldig geblieben. Der Fiskal hat deshalb von Amts wegen am Kammergericht Mandate und andere Rechtsmittel zur Eintreibung der Schuld beantragt. Ks. und Reichsstände haben dem Fiskal auf dem vergangenen Wormser Reichstag die Eintreibung der Ausstände auferlegt [Nr. 303, § 10]. Folgendes Monitorial wurde deshalb durch das Kammergericht bewilligt: Befiehlt ihm unter Androhung einer Strafe von 6bMark lötigen Goldes, die schuldige Summe innerhalb von dreicWochen nach ZuŠstellung des Mandats an den Fiskal auszubezahlen. Zugleich wird ihm eine Frist von 21dTagen nach Verstreichen des Zahlungstermins gesetzt, um am Kammergericht entweder den Vollzug dieses Mandats zu bekunden oder sich in einem Fiskalprozess zu verantworten.
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«Nr. 504 Zahlungsmandat Ks. Maximilians (eigentlich: Reichskammergericht) an säumige Reichsstände – Worms, 28. Juni 1509 »
Karlsruhe, GLA, D 1122 (Or. m. Siegelrest auf der Rückseite, Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Mgf. Christoph von Baden) = Textvorlage A. Duisburg, NRW LA, Stift Werden, Akten XIa, Nr. 43, Stück-Nr. 32 (Or. m. S., Verm. amdip., Gegenz. U. Varnbüler; Adressat: Abt [Antonius Grimholt] von Werden) = B.1
Der Reichsfiskal Dr. Christoph Moeller (Mulher)hat vorgebracht, dass der Augsburger Reichstag von 1500 einen Anschlag zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts bewilligt hat.2 Er, der Adressat, ist bislang die auf ihn entfallenden 54afl. schuldig geblieben. Der Fiskal hat deshalb von Amts wegen am Kammergericht Mandate und andere Rechtsmittel zur Eintreibung der Schuld beantragt. Ks. und Reichsstände haben dem Fiskal auf dem vergangenen Wormser Reichstag die Eintreibung der Ausstände auferlegt [Nr. 303, § 10]. Folgendes Monitorial wurde deshalb durch das Kammergericht bewilligt: Befiehlt ihm unter Androhung einer Strafe von 6bMark lötigen Goldes, die schuldige Summe innerhalb von dreicWochen nach ZuŠstellung des Mandats an den Fiskal auszubezahlen. Zugleich wird ihm eine Frist von 21dTagen nach Verstreichen des Zahlungstermins gesetzt, um am Kammergericht entweder den Vollzug dieses Mandats zu bekunden oder sich in einem Fiskalprozess zu verantworten.