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Quellen I. Kapitel Vorakten: Vorbereitung des Wormser Reichstages
II. Kapitel Der Reichstag zu Worms
III. Kapitel Nachakten: Vollzug der Reichstagsbeschlüsse und Folgen des Reichstages
Chronologisches Aktenverzeichnis
«Nr. 76 Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und Beisitzer des Reichskammergerichts an Ks. Maximilian – Regensburg, 19. März 1509 »
Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. März, Stück-Nr. 29 (Kop.) = Textvorlage A. Straßburg, AV, AA 353, fol. 46–46’ (Kop.) = B. UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 492, fol. 474–474’ (Abschrift, um 1530).
Druck: Simonsfeld, Fondaco I, Nr. 672, S. 379.
Bestätigen den Empfang seines Mandats [Nr. 75] am 19. März. Weisen darauf hin, dass sie ihn schon vor geraumer Zeit, auch bereits vor Eintreffen des Schreibens des Innsbrucker Regiments schriftlich um Rat in dieser Angelegenheit gebeten [Nr. 73] und seither nichts mehr unternommen hätten. Bekunden ihre Bereitschaft zum Gehorsam. Empfehlen jedoch und bitten ihn jedoch unter Hinweis auf die in Konstanz erneuerte Wormser Ordnung, wonach in den Betrieb des Kammergerichts nicht eingegriffen werden darf1, stattdessen die Hh. von Verona (Bern)zur vorläufigen Einstellung des Prozesses zu veranlassen. Bitten ihn, ihr bisheriges Vorgehen gnädig zu vermerken.
Faksimiles der Druckfassung der Edition.
Anmerkungen
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«Nr. 76 Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und Beisitzer des Reichskammergerichts an Ks. Maximilian – Regensburg, 19. März 1509 »
Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. März, Stück-Nr. 29 (Kop.) = Textvorlage A. Straßburg, AV, AA 353, fol. 46–46’ (Kop.) = B. UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 492, fol. 474–474’ (Abschrift, um 1530).
Druck: Simonsfeld, Fondaco I, Nr. 672, S. 379.
Bestätigen den Empfang seines Mandats [Nr. 75] am 19. März. Weisen darauf hin, dass sie ihn schon vor geraumer Zeit, auch bereits vor Eintreffen des Schreibens des Innsbrucker Regiments schriftlich um Rat in dieser Angelegenheit gebeten [Nr. 73] und seither nichts mehr unternommen hätten. Bekunden ihre Bereitschaft zum Gehorsam. Empfehlen jedoch und bitten ihn jedoch unter Hinweis auf die in Konstanz erneuerte Wormser Ordnung, wonach in den Betrieb des Kammergerichts nicht eingegriffen werden darf1, stattdessen die Hh. von Verona (Bern)zur vorläufigen Einstellung des Prozesses zu veranlassen. Bitten ihn, ihr bisheriges Vorgehen gnädig zu vermerken.